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Terminservice- und Versorgungsgesetz
Impfstoffe: 1 Euro Fixhonorar, maximal 75 Euro pro Verordnungszeile
Die Große Koalition bastelt weiter an der Zukunft der Grippeimpfstoffversorgung. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wollen die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sowohl die Preisbildung als auch die Apothekenvergütung im Impfstoffbereich neu regeln. Gleich mehrfach haben das Ministerium und die Fraktionen ihre Pläne dazu in den vergangenen Wochen geändert. Der neueste Vorschlag beinhaltet eine Fixierung des Apothekenhonorars bei einem Euro sowie einen Deckel von maximal 75 Euro pro Verordnungszeile.
Schon im vergangenen Jahr legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem ersten Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einen Vorschlag zur Umstellung der Versorgung mit saisonalen Grippeimpfstoffen vor. Handlungsdruck gab es, weil der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode eigentlich ein Verbot von Rabattverträgen im Impfstoffbereich beschlossen hatte. Einige Landesapothekerverbände hatten dann jedoch mit den Kassen Festpreis-Vereinbarungen getroffen, die der Politik ebenfalls ein Dorn im Auge waren.
Der erste Vorschlag wurde bereits im nächsten TSVG-Entwurf des BMG, der dann auch vom
Kabinett beschlossen wurde, wieder abgeändert. Jedoch war hier weiterhin von Verträgen zwischen Apothekern und
Kassen die Rede. Apotheken sollten im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit
Krankenkassen pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einem
Euro plus Umsatzsteuer erstattet bekommen. Die Idee dahinter war:
Die 1-Euro-Begrenzung sollte den Apotheken den Anreiz für Preisverhandlungen
mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen. Zudem waren weitere Zwangsrabatte für Impfstoffhersteller vorgesehen.
Die Regierungsfraktionen von Union und SPD verfolgen
jedoch teilweise einen anderen Plan im Impfstoffbereich. DAZ.online hatte Mitte Februar
über Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum TSVG berichtet, die Folgendes vorsahen: Was die
Preisbildung betrifft, setzen Union und SPD – ebenso wie die Bundesregierung – auf eine Stärkung des EU-Referenzpreissystems.
Zur Begründung hieß es, dass die Ausweitung der Referenzstaaten auf die
EWR-Staaten und die Regelung, dass nur solche Staaten zur Referenzierung
herangezogen werden, in denen eine Abgabe des wirkstoffidentischen Impfstoffs
auch tatsächlich erfolgt, bereits zu einer ausreichenden Erhöhung des Abschlags
führe. Die vom BMG angedachten neuen Zwangsrabatte haben die Regierungsfraktionen hingegen aus ihren Plänen gestrichen.
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