Parenterale Zubereitungen

Zyto-Apotheker fordern Neuregelung zu unvermeidbaren Verwürfen

Berlin - 25.02.2019, 12:45 Uhr

Bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen bleiben zuweilen Anbrüche übrig. Halten die Kassen diese für nicht unvermeidbar, kann das für die Apotheken teuer werden. (j/Foto: Hermdorff/ adobe.stock.com)

Bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen bleiben zuweilen Anbrüche übrig. Halten die Kassen diese für nicht unvermeidbar, kann das für die Apotheken teuer werden. (j/Foto: Hermdorff/ adobe.stock.com)


Fachinformationen zur Haltbarkeit: Hersteller in der Pflicht


Stadler präsentierte einen Lösungsvorschlag und die anwesenden Apothekenvertreter verabschiedeten nach einer Diskussion eine gemeinsam getragene Erklärung zu diesem Problem. Demnach bedarf es aus Sicht der Pharmazeuten einer „klaren und legalen Regelung“, dass Haltbarkeitsangaben die komplette Zeit zwischen Herstellung der Infusion und deren Anwendung (inklusive Logistik und Applikation) umfassen. Diese müsse verbindlich für alle Zubereiter gelten. Zudem sind die Hersteller in die Pflicht zu nehmen: So seien die Fachinformationen (§11a AMG) zeitnah auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen beziehungsweise zu halten. „Wir unterstützen alle Bemühungen, um zu realistischeren Haltbarkeitsangaben in den Fachinformationen zu kommen“, heißt es in der Erklärung.

Auch soll der pharmazeutische Unternehmer weiterhin in der Haftung für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Wirkstoffe bleiben. Überdies sollten Verwürfe nach Auffassung der ARGE PareZu über einen Verwurfs-Sonderbeleg abgerechnet werden, der die Abrechnung pro Wirkstoff der angefallenen Verwurfsmenge bei einer festzulegenden Krankenkasse stellvertretend für die GKV ermöglicht. 

Anforderungen an eine neue Regelung in der Hilfstaxe

Michael Raber, Apotheker aus Trier und Vorstandsmitglied des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), berichtete über die laufenden Hilfstaxenverhandlungen und die Position des VZA. Auch zu diesem Thema verabschiedeten die Teilnehmer des Treffens im Anschluss eine Erklärung. Darin fordern sie die Neugestaltung der Hilfstaxe. Diese müsse eine für alle aseptischen Zubereitungen geltende Herstellpauschale von 130 Euro berücksichtigen. Ferner sollen GKV-Spitzenverband und DAV Milligramm-Basispreise im generischen Bereich sowie Milligramm-Preise der Originaliapackung schaffen. Auf deren Grundlage soll es dann einen Aufschlag von 4,2 Prozent geben. Auf jede Form von rückwirkend geltenden Regelungen müsse verzichtet werden und statt in langwierigen Verfahren vor den Sozialgerichten sollte eine Clearingstelle strittige Abrechnungsmodalitäten rasch klären. Nicht zuletzt müsse die Hilfstaxe eine klare Verwurfsregelung auf Basis der aktuellen Fachinformation sowie der genannten Forderungen der ARGE zu den Verwürfen beeinhalten.

Man darf nun gespannt sein, wie die neue Hilfstaxe aussehen wird, nachdem  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von einer Regelung der Zyto-Vergütung im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) Abstand genommen hat. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

ARGE PareZu: Fachinformationen zu Zytostatika müssen realistische Haltbarkeitsangaben enthalten

Verwürfe: Hersteller in die Pflicht nehmen

Abrechnung Parenteraler Zubereitungen

AOK Bayern bleibt bei Verwürfen stur

Streit um Verwürfe: AOK lehnt Anerkenntnis ab

AOK Bayern will es wissen

Kein unlösbares Problem – am Ende vielleicht sogar eine Win-win-Situation?

Streit um den unvermeidlichen Verwurf

Arbeitsgemeinschaft PareZu gegründet

Neue Plattform für Zyto-Apotheker

Zytostatika-Zubereitung

Gefährliche Verwürfe

Wie eine Gesetzeslücke bei Zytostatika-Zubereitungen ahnungslose Patienten gefährden kann

Gefährliche Verwürfe

Zytotstatika-Herstellung

Keine Retax bei Verwürfen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.