Parenterale Zubereitungen

Zyto-Apotheker fordern Neuregelung zu unvermeidbaren Verwürfen

Berlin - 25.02.2019, 12:45 Uhr

Bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen bleiben zuweilen Anbrüche übrig. Halten die Kassen diese für nicht unvermeidbar, kann das für die Apotheken teuer werden. (j/Foto: Hermdorff/ adobe.stock.com)

Bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen bleiben zuweilen Anbrüche übrig. Halten die Kassen diese für nicht unvermeidbar, kann das für die Apotheken teuer werden. (j/Foto: Hermdorff/ adobe.stock.com)


Die in der „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ engagierten Apotheker haben eine konkrete Vorstellung, wie es mit der Hilfstaxe weitergehen soll: Sie fordern eine Herstellpauschale von 130 Euro und einen Aufschlag von 4,2 Prozent auf den vereinbarten Wirkstoffpreis. Bei einem Arbeitstreffen in der vergangenen Woche stand überdies das Thema Verwürfe im Mittelpunkt. Die AOK Bayern fährt hier eine harte Linie gegenüber zubereitenden Apothekern, die diese nicht länger hinnehmen wollen.

Am vergangenen Mittwoch trafen sich in Nürnberg Vertreter von 17 zubereitenden Apotheken unterschiedlicher Größe, um über aktuelle Probleme der Apotheken, die über einen Reinraum verfügen, zu sprechen. Zu diesem Treffen geladen hatten die Zyto-Apotheker Dr. Thomas Wellenhofer (Freilassing) und Dr. Franz Stadler (Erding), die beiden Initiatoren der Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu). Die angereisten Apotheker kamen überwiegend aus Bayern, aber auch aus anderen Bundesländern.

Im Mittelpunkt des Treffens standen zwei Themen: Verwürfe und die Hilfstaxe. Stadler berichtete über ein Gespräch, das er kürzlich mit einem Vertreter der AOK Bayern zur Verwurfsproblematik geführt hat. Die AOK Bayern gehört zu den Kassen, die in Sachen unvermeidliche Verwürfe besonders scharf aufgestellt ist. Geht es darum, für nicht verbrauchte Reste von Zytostatika zu zahlen, verweigert sich die Kasse immer wieder mit Hinweis auf längere Haltbarkeiten.

Die Vereinbarungen zu unvermeidlichen Verwürfen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) in der Anlage 3 Anhang 1 der Hilfstaxe, interessiert sie wenig. Sie meint: Es komme auf die tatsächliche chemisch-physikalische Stabilität der Anbrüche an – und diese sei nach den einschlägigen fachlichen Informationen und Erkenntnissen zu bemessen und nicht nach der Hilfstaxe. Erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen haben der AOK-Auffassung bereits widersprochen. Doch ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus.

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Stadler präsentierte einen Lösungsvorschlag und die anwesenden Apothekenvertreter verabschiedeten nach einer Diskussion eine gemeinsam getragene Erklärung zu diesem Problem. Demnach bedarf es aus Sicht der Pharmazeuten einer „klaren und legalen Regelung“, dass Haltbarkeitsangaben die komplette Zeit zwischen Herstellung der Infusion und deren Anwendung (inklusive Logistik und Applikation) umfassen. Diese müsse verbindlich für alle Zubereiter gelten. Zudem sind die Hersteller in die Pflicht zu nehmen: So seien die Fachinformationen (§11a AMG) zeitnah auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen beziehungsweise zu halten. „Wir unterstützen alle Bemühungen, um zu realistischeren Haltbarkeitsangaben in den Fachinformationen zu kommen“, heißt es in der Erklärung.

Auch soll der pharmazeutische Unternehmer weiterhin in der Haftung für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Wirkstoffe bleiben. Überdies sollten Verwürfe nach Auffassung der ARGE PareZu über einen Verwurfs-Sonderbeleg abgerechnet werden, der die Abrechnung pro Wirkstoff der angefallenen Verwurfsmenge bei einer festzulegenden Krankenkasse stellvertretend für die GKV ermöglicht. 

Anforderungen an eine neue Regelung in der Hilfstaxe

Michael Raber, Apotheker aus Trier und Vorstandsmitglied des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), berichtete über die laufenden Hilfstaxenverhandlungen und die Position des VZA. Auch zu diesem Thema verabschiedeten die Teilnehmer des Treffens im Anschluss eine Erklärung. Darin fordern sie die Neugestaltung der Hilfstaxe. Diese müsse eine für alle aseptischen Zubereitungen geltende Herstellpauschale von 130 Euro berücksichtigen. Ferner sollen GKV-Spitzenverband und DAV Milligramm-Basispreise im generischen Bereich sowie Milligramm-Preise der Originaliapackung schaffen. Auf deren Grundlage soll es dann einen Aufschlag von 4,2 Prozent geben. Auf jede Form von rückwirkend geltenden Regelungen müsse verzichtet werden und statt in langwierigen Verfahren vor den Sozialgerichten sollte eine Clearingstelle strittige Abrechnungsmodalitäten rasch klären. Nicht zuletzt müsse die Hilfstaxe eine klare Verwurfsregelung auf Basis der aktuellen Fachinformation sowie der genannten Forderungen der ARGE zu den Verwürfen beeinhalten.

Man darf nun gespannt sein, wie die neue Hilfstaxe aussehen wird, nachdem  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von einer Regelung der Zyto-Vergütung im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) Abstand genommen hat. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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