Parenterale Zubereitungen

Zyto-Apotheker fordern Neuregelung zu unvermeidbaren Verwürfen

Berlin - 25.02.2019, 12:45 Uhr

Bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen bleiben zuweilen Anbrüche übrig. Halten die Kassen diese für nicht unvermeidbar, kann das für die Apotheken teuer werden. (j/Foto: Hermdorff/ adobe.stock.com)

Bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen bleiben zuweilen Anbrüche übrig. Halten die Kassen diese für nicht unvermeidbar, kann das für die Apotheken teuer werden. (j/Foto: Hermdorff/ adobe.stock.com)


Die in der „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ engagierten Apotheker haben eine konkrete Vorstellung, wie es mit der Hilfstaxe weitergehen soll: Sie fordern eine Herstellpauschale von 130 Euro und einen Aufschlag von 4,2 Prozent auf den vereinbarten Wirkstoffpreis. Bei einem Arbeitstreffen in der vergangenen Woche stand überdies das Thema Verwürfe im Mittelpunkt. Die AOK Bayern fährt hier eine harte Linie gegenüber zubereitenden Apothekern, die diese nicht länger hinnehmen wollen.

Am vergangenen Mittwoch trafen sich in Nürnberg Vertreter von 17 zubereitenden Apotheken unterschiedlicher Größe, um über aktuelle Probleme der Apotheken, die über einen Reinraum verfügen, zu sprechen. Zu diesem Treffen geladen hatten die Zyto-Apotheker Dr. Thomas Wellenhofer (Freilassing) und Dr. Franz Stadler (Erding), die beiden Initiatoren der Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu). Die angereisten Apotheker kamen überwiegend aus Bayern, aber auch aus anderen Bundesländern.

Im Mittelpunkt des Treffens standen zwei Themen: Verwürfe und die Hilfstaxe. Stadler berichtete über ein Gespräch, das er kürzlich mit einem Vertreter der AOK Bayern zur Verwurfsproblematik geführt hat. Die AOK Bayern gehört zu den Kassen, die in Sachen unvermeidliche Verwürfe besonders scharf aufgestellt ist. Geht es darum, für nicht verbrauchte Reste von Zytostatika zu zahlen, verweigert sich die Kasse immer wieder mit Hinweis auf längere Haltbarkeiten.

Die Vereinbarungen zu unvermeidlichen Verwürfen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) in der Anlage 3 Anhang 1 der Hilfstaxe, interessiert sie wenig. Sie meint: Es komme auf die tatsächliche chemisch-physikalische Stabilität der Anbrüche an – und diese sei nach den einschlägigen fachlichen Informationen und Erkenntnissen zu bemessen und nicht nach der Hilfstaxe. Erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen haben der AOK-Auffassung bereits widersprochen. Doch ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus.

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Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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