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Erleichterungen und Herausforderungen
Was bedeutet der neue Rahmenvertrag für Apotheken?
Neue Importquote
Doch zusätzlich enthält der neue Vertragstext eine ganz neue Berechnung für die zu erfüllende Importquote der Apotheken. Bisher war die Importquote als Umsatzanteil definiert. Die Importe mussten mindestens fünf Prozent Anteil am Umsatz der Fertigarzneimittel mit einer bestimmten Krankenkasse erreichen. Dies wurde immer schwieriger zu erfüllen, je mehr Arzneimittel von Rabattverträgen erfasst wurden. Außerdem bleibt bei dieser Regelung offen, was die Krankenkasse dabei spart.
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Nur noch der „importrelevante Markt“
Für die neue Importquote soll nur noch der „importrelevante Markt“ betrachtet werden. Das sollen die Fertigarzneimittel sein, die nicht unter Rabattverträge fallen. Für diesen „importrelevanten Markt“ wird ein „theoretischer Umsatz“ berechnet, der sich ergibt, wenn stets das „Referenzarzneimittel“ (gemeint ist das Original) abgegeben würde. Die Preisdifferenz zwischen dem Referenzarzneimittel und dem abgegebenen Import wird als „Einsparung“ ermittelt. Als „Einsparziel“ wird gemäß dem Vertragsentwurf festgelegt, dass die Summe der Einsparungen zwei Prozent des „theoretischen Umsatzes“ betragen soll. Die neue Importquote ist demnach ein Verhältnis aus Einsparungen und Umsatz. Die Zahlenwerte der alten und der neuen Quote sind damit nicht vergleichbar. Wenn das Einsparziel in einem Sechs-Monats-Zeitraum nicht erreicht wird, soll die Rechnung der Apotheke um die Differenz zwischen dem Einsparziel und der Summe der tatsächlichen Einsparungen gekürzt werden. Das Einsparziel von zwei Prozent soll ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages von den Vertragspartnern überprüft und möglicherweise neu verhandelt werden.
Programmierarbeit nötig
Über diese auffälligen Unterschiede hinaus enthält der neue Vertrag weitere Neuregelungen, beispielsweise zur Datenübermittlung zwischen den Verbänden. Stellungnahmen und Erläuterungen von Vertragspartnern sind beim derzeitigen Stand nicht zu erhalten. Zudem sind letzte Änderungen des Vertragstextes nicht ausgeschlossen. Doch schon die bisher erkennbaren Unterschiede zeigen, dass einige Neuerungen auf die Apotheken zukommen. Die Änderungen von Auswahlbereichen und die neue Berechnung der Importquote dürften zudem einige Programmierarbeit bei den Softwarehäusern erfordern. Daher ist zu hoffen, dass die finale Fassung des Vertrages bald vorliegt.
7 Kommentare
Erleichterung und Herausforderung
von Sven Larisch am 03.07.2019 um 11:57 Uhr
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Neuer Auswahlbereich für Generika ohne Rabattverträge
von Andreas Seifert am 12.02.2019 um 11:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Neuer Auswahlbereich für Generika ohne
von Heiko Barz am 12.02.2019 um 12:37 Uhr
AW: Neuer Auswahlbereich für Generika ohne
von gerd reitler am 13.02.2019 um 13:13 Uhr
Danke
von Karl Friedrich Müller am 12.02.2019 um 7:49 Uhr
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Neuer Auswahlbereich für Generika ohne Rabattverträge
von Karl Friedrich Müller am 11.02.2019 um 9:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Neuer Auswahlbereich für Generika ohne
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 11.02.2019 um 10:13 Uhr
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