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Erleichterungen und Herausforderungen
Was bedeutet der neue Rahmenvertrag für Apotheken?
Getrennte Betrachtung von Verordnungszeilen: Vorteil bei Mehrfachverordnungen
Mit dem neuen Vertrag wird die Verordnung größerer Abgabemengen vereinfacht. Denn jede Verordnungszeile soll nun getrennt betrachtet werden. So könnten relativ einfach mehrere Packungen eines Arzneimittels verordnet werden.
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Neuer Auswahlbereich für Generika ohne Rabattverträge
Außer Klarstellungen und Erleichterungen gibt es aber auch Verschärfungen. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von generischen Arzneimitteln, für die keine Rabattverträge bestehen. In diesem Fall soll künftig eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abgegeben werden, das die Kriterien für den Auswahlbereich erfüllt. Bei der Preisberechnung sollen alle gesetzlichen Rabatte berücksichtigt werden. Außerdem darf das abzugebende Arzneimittel nicht teurer als das verordnete Arzneimittel sein. Bisher darf hingegen das namentlich verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden. Mit der Abgabe des verordneten Arzneimittels erübrigten sich bisher sowohl Interpretationen zum Auswahlbereich als auch Diskussionen mit dem Patienten, wie sie von Rabattverträgen bekannt sind. Doch gemäß dem neuen Vertrag wird auch bei generischen Arzneimitteln ohne Rabattvertrag künftig immer ein Auswahlbereich zu betrachten sein.
Definition für preisgünstige Importe wie im GSAV
Ein großes Thema im vorliegenden Vertragsentwurf sind weiterhin die Importe. Der Text enthält eine neue Definition für preisgünstige Importarzneimittel, die inhaltlich dem jüngsten Kabinettsentwurf für das GSAV entspricht. Preisgünstig sind demnach Importe mit einem Preisabstand von mindestens 15 Prozent bei einem Abgabepreis bis 100 Euro, mit einem Preisabstand von mindestens 15 Euro bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro und mit einem Preisabstand von mindestens 5 Prozent bei einem Abgabepreis von über 300 Euro. So sollen auch bei hochpreisigen Arzneimitteln relevante Einsparungen für die Krankenkasse erzielt werden. Dies ist nach den jüngsten Entwicklungen beim GSAV nicht überraschend.
7 Kommentare
Erleichterung und Herausforderung
von Sven Larisch am 03.07.2019 um 11:57 Uhr
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Neuer Auswahlbereich für Generika ohne Rabattverträge
von Andreas Seifert am 12.02.2019 um 11:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Neuer Auswahlbereich für Generika ohne
von Heiko Barz am 12.02.2019 um 12:37 Uhr
AW: Neuer Auswahlbereich für Generika ohne
von gerd reitler am 13.02.2019 um 13:13 Uhr
Danke
von Karl Friedrich Müller am 12.02.2019 um 7:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Neuer Auswahlbereich für Generika ohne Rabattverträge
von Karl Friedrich Müller am 11.02.2019 um 9:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Neuer Auswahlbereich für Generika ohne
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 11.02.2019 um 10:13 Uhr
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