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KV-Impfsurveillance
RKI-Präsident: „Der zusätzliche Nutzen eines Impfregisters ist für mich nicht erkennbar“
Datenschutz vor Gesundheitsschutz?
Auch die DSGVO diskutierten die Teilnehmer der 15. KV-Impfsurveillance. Denn diese steht dem Robert Koch-Institut oder dem Zentralinstitut (ZI) öfter einmal hinderlich im Wege. So erklärte Dr. Jörg Bätzing vom ZI, dass die Analysen eines möglichen Zusammenhanges zwischen Impfungen und Antibiotikaverordnungen aktuell nicht machbar sind, weder auf Patientenebene noch auf ökonomischer. Und das nicht, weil es ein Hexenwerk sei: „Die Daten wären einfach zu verknüpfen, das ist nicht das Problem“, so Bätzing. Doch stünden „gesetzgeberische Maßnahmen dem entgegen“, wobei eine solche Verknüpfung nach Ansicht Bätzings in einer tatsächlichen Verbesserung der Patientenversorgung münden würde. „Ich sehe es als Gefahr, wenn Datenschützer sagen, das dürfen Sie nicht.“ Bätzings Wunsch: Dass der Gesetzgeber diese Hürde zumindest einmal wahrnimmt. Denn „Gesetze sind zwar, wie sie sind, aber sie sind veränderbar“.
Wo liegen die Grenzen der KV-Impfsurveillance?
Die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bilden einen Großteil der Krankenversicherten in Deutschland ab, jedoch rutschen systembedingt auch Impfungen von wenigen Bürgern durch dieses Abrechnungsnetz. So erfassen die KVen keine privat Krankenversicherten – diese machen rund 13 Prozent aller Versicherten in der Bundesrepublik aus. Auch Impfungen, die betriebsärztlich durchgeführt werden, fehlen in der KV-Statistik. Zusätzlich gibt es „Sonderimpfungen“, die Asylsuchende beispielsweise erhalten.
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