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Das ABDA-Papier im Wortlaut
Gewährleistung der Gleichpreisigkeit
Keine Veränderung des Anwendungsbereichs der Arzneimittelpreisverordnung
Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V (uneingeschränkte Geltung im GKV-Bereich)
Verbot der Gewährung von Boni in der GKV mit Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Krankenkassen
Verbot der Gewährung von Boni an Privatversicherte/Selbstzahler
Die Zuwendungsverbote sollen sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich verfolgbar sein.
Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen
Einrichtung eines Fonds für die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen (mindestens 240 Mio. Euro netto p.a.)
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen
Definition der Dienstleistungen durch die Apothekerschaft
Gesetzliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der freien Apothekenwahl
Verbot von Einzelverträgen mit Krankenkassen mit abweichenden Preisen
Verbot der Begünstigung der Versicherten durch die Krankenkasse bei Bezug im Ausland
Beeinflussungsverbot für gesetzliche Krankenkassen und Bekräftigung der freien Apothekenwahl
Verbot des „Makelns“ von Verschreibungen/Sicherstellung der freien Apothekenwahl auch nach flächendeckender Etablierung der elektronischen Verschreibung
Zwingende Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die Apothekerschaft bei der Etablierung digitaler Strukturen im Bereich der Arzneimittelversorgung (z.B. E-Rezept)
Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds auf 240 Mio. Euro (netto)
Erhöhung der Gebühr bei der Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, insbesondere Betäubungsmittel, um 15 Mio. Euro p.a.
2 Kommentare
Konstruktive Vorschläge - aber warum Verzicht auf Rx-Versandverbot?
von Dirk Krüger am 18.01.2019 um 10:40 Uhr
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Basis-Papier Ergänzung
von Bernd Jas am 17.01.2019 um 21:39 Uhr
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