ABDA-Mitgliederversammlung

Die ABDA will Spahn auskontern

Berlin - 17.01.2019, 19:50 Uhr

Keine Chance: Die ABDA-Mitgliederversammlung hat den Vorschlag von Jens Spahn, EU-Versendern Rx-Boni zu gestatten, abgeschmettert. Vielmehr haben die Apotheker einen eigenen Plan vorgelegt. (Foto: DAZ.online)

Keine Chance: Die ABDA-Mitgliederversammlung hat den Vorschlag von Jens Spahn, EU-Versendern Rx-Boni zu gestatten, abgeschmettert. Vielmehr haben die Apotheker einen eigenen Plan vorgelegt. (Foto: DAZ.online)


Schmidt: Preisbindung auch in Deutschland in Gefahr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kündigte nach der Mitgliederversammlung an, dass die Punkte in den kommenden Tagen und Wochen weiter ausformuliert würden. Beispielsweise wolle man erstmals genauere Pläne vorlegen, welche pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken angeboten werden könnten. Schmidt sagte auch, dass die Mitgliederversammlung in den Bereichen E-Rezept und „Eingang der Versorgung in die digitale Welt“ über das Spahn-Paket hinausgehende Maßnahmen formuliert habe. Welche das sind, blieb aber offen: Das bislang vorgelegte ABDA-Papier enthält dazu keine Angaben. 

Schmidt kann sich auch durchaus vorstellen, dass Spahn auf das von der ABDA vorgeschlagene Boni-Verbot eingehen würde, statt auf seinem Boni-Deckel für EU-Versender zu bestehen. Der Minister habe noch im Dezember deutlich gemacht, dass er diese Sonderregelung für EU-Versender nur deshalb einführen wolle, um eine Lösung zu haben, die nicht beklagt wird. Doch mittlerweile habe der Bundesverband Deutscher Versandapotheken deutlich gemacht, dass er in jedem Fall gegen die Bonifzierung für ausländische Versandapotheken vor dem Bundesverfassungsgericht klagen würde. Daher sei Spahns Ziel ohnehin nicht mehr zu erreichen. „Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, dass er unter diesen neuen Bedingungen noch einmal darüber nachdenkt, ob es nicht sinnvoll ist auf die Sonderregelung für EU-Versender zu verzichten“, so Schmidt. 

Insgesamt zeigte sich der ABDA-Präsident überzeugt, „ein im Sinne der Patienten zukunftssicheres und innovatives Angebot“ vorgelegt zu haben. Es werde wieder eine Wettbewerbssituation herstellen, wie sie vor dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung bestanden hat. Die Präsenzapotheke werde gestärkt und der Versandhandel könne weiter existieren – aber ohne unzulässigen Wettbewerbsvorteil. „Und vor dieser Auseinandersetzung haben wir auch keine Angst“, erklärte Schmidt.

Schmidt: Spahn-Plan wäre kontraproduktiv gewesen

Zur Kommentierung des Spahn-Pakets sagte Schmidt nicht viel. Er wies lediglich darauf hin, dass es in „wesentlichen Punkten“ mit den Vorstellungen der Apotheker übereinstimme, aber „eine entscheidende Schwäche“ habe. Denn auch Spahn habe wie die Apotheker mehrfach das Ziel formuliert, für einheitliche Apothekenabgabepreise sorgen zu wollen. Insofern verfehle sein Plan das Ziel, so der ABDA-Präsident. Und noch mehr: Es sei sogar „kontraproduktiv“, weil die Gefahr bestehe, dass auch die deutsche Rx-Preisbindung damit aufbreche. 

Schmidt erklärte vage, dass er hoffe, dass die Eckpunkte der ABDA bis zum Sommer dieses Jahres umgesetzt werden könnten. Für den Fall, dass Spahn seinen Boni-Deckel durchsetzen will, ist sich die ABDA aber sicher, was passieren soll:


Für den Fall, dass der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, mit denen die (...) Ziele erreicht werden können, hält die Mitgliederversammlung an ihrer Forderung, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen, fest.

Beschluss der ABDA-MV




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Konstruktive Vorschläge - aber warum Verzicht auf Rx-Versandverbot?

von Dirk Krüger am 18.01.2019 um 10:40 Uhr

Grundsätzlich begrüße ich, dass die ABDA konstruktive Vorschläge macht und nicht das Spahn´sche Paket einfach rundweg ablehnt.
Aber ich verstehe nicht, warum die Forderung nach einem Rx-Versandhandelsverbot zu einem Zeitpunkt endgültig aufgegeben wird, an dem viele Koaltionspolitiker, vor allem aus CDU/CSU sich dafür aussprechen. Uns wird immer vorgeworfen, nur unsere wirtschaftlichen Interessen zu vertreten. Hier entsteht erneut dieser Eindruck ("Besitzstandswahrer"). Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist doch aber auch aus Gründen der Patientensicherheit und Arzneimittelfälschungssicherheit geboten!
Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob eine Verankerung des Boniverbots im SGB V rechtssicher wäre und nicht wieder vom EuGH einkassiert werden könnte. Ist das ausreichend geprüft worden?
Die Möglichkeit, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen gegen Honorar anbieten zu können, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Aber glaubt auch nur eine(r) von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass uns die Krankenkassen Ertrag bringende Honorare anbieten würde? Diese Angebote wird es nicht geben und damit auch keine Verträge. Das ist ein Rohrkrepierer.
Und wo bleibt die längst überfällige Forderung nach einer "Honorar"anpassung ( das ist immer noch ein Fixzuschlag, kein Honorar!).
Die zusätzliche Vergütung von Dokumentationen auf "alle vorgeschriebenen Dokumentationspflichten") sollte sich nicht nur auf TFG u.a. beziehen, sondern auch auf Rezepturen, die immer noch nicht kostendeckend vergütet werden. Also bitte nicht vergessen!

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Basis-Papier Ergänzung

von Bernd Jas am 17.01.2019 um 21:39 Uhr

7. Einhaltung der Packungs-Vergütung von 8,35 €.

o Rabattverbote auch für Krankenkassen mit Verankerung
im Sozialgesetzbuch V

8. Offenlegung der Rabattverträge

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