Ab Januar 2019

Doxylamin für Kinder wird verschreibungspflichtig

Stuttgart - 19.12.2018, 16:45 Uhr

Sedaplus gibt es ab 1. Januar nur noch auf Rezept. (Packshot: CNP | Foto: WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com)

Sedaplus gibt es ab 1. Januar nur noch auf Rezept. (Packshot: CNP | Foto: WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com)


2017 auch neue Vorgaben für Vomex, Vomacur und Emesan

Seit 2017 gibt es auch neue Vorgaben für die die antiemetischen Wirkstoffe Dimenhydrinat oder Diphenhydramin, die zur gleichen Wirkstoffklasse wie Doxylamin gehören. Hintergrund für die Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sind 39 Meldungen über schwerwiegende Nebenwirkungen wie Krampfanfälle unter Dimenhydrinat und Diphenhydramin. Fünf Kinder im Alter von 29 Tagen bis drei Jahren starben. Pharmazeutische Unternehmer mussten Warnhinweise in ihre Gebrauchs- und Fachinformationen aufnehmen, die betonen, dass Überdosierungen mit Dimenhydrinat/Diphenhydramin bei Kindern unter drei Jahren lebensbedrohlich sein können. Als Höchstdosis dürfen Kinder bis drei Jahren maximal 5 mg/kg KG Dimenhydrinat pro Tag erhalten.

Diese Maßnahmen seien notwendig gewesen, „um ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Arzneimittel aufrechtzuerhalten“, begründete das BfArM diesen Schritt.

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Was Apotheker tun können

Auch Apotheker können zur sicheren Therapie mit Vomacur®, Vomex® und Emesan® beitragen und bei ihrer Arzneimittelberatung zu Übelkeit und Erbrechen bei Kleinkindern den Eltern konkrete Höchstdosierungen auf die Packungen schreiben. Liegt nur eine einfache Gastroenteritis vor, zeigt eine antiemetische Behandlung mit dimenhydrinat- oder diphenhydraminhaltigen Zäpfchen oder Säften keinen Vorteil zu einer ausschließlichen Substitution von Flüssigkeit und Elektrolyten. Besonders aufmerksam sollten Apotheker sein, wenn Eltern über gleichzeitiges Fieber ihrer Kinder berichten: Kleinkinder neigen zu Fieberkrämpfen. Die gleichzeitige Gabe von krampfauslösenden Wirkstoffen wie Dimenhydrinat oder Diphenhydramin kann die Krampfanfälligkeit zusätzlich erhöhen.

Erst vor wenigen Tagen berichtete die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) über die Anpassungen und riet, um Überdosierungen zu vermeiden, insbesondere bei Kindern unter drei Jahren nur die für diese Altersgruppe zugelassenen dimenhydrinat- und diphenhydraminhaltigen Arzneimittel anzuwenden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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