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Versandhandelskonflikt
Spahn will Boni-Deckel für EU-Versender, Apotheker bekommen mehr Geld
Am heutigen Dienstagvormittag besucht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die ABDA-Mitgliederversammlung. Im Gepäck hat er umfangreiche Pläne für den Apothekenmarkt: Nach Informationen von DAZ.online will Spahn Rx-Boni für EU-Versender begrenzen, im Gespräch soll eine Begrenzung von maximal 2,50 Euro sein. Die Benachteiligung deutscher Versender bliebe damit erhalten. Außerdem sollen die Vor-Ort-Apotheker eine Honorarerhöhung bekommen – pro Jahr sollen die Pharmazeuten mit etwa 360 Millionen Euro mehr rechnen können.
Mehr als zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung deutet sich eine Lösung des sogenannten Versandhandelskonfliktes an. Zur Stunde spricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur ABDA-Mitgliederversammlung. Es geht um die Frage wie es weitergeht mit der Ungleichbehandlung zwischen EU-Versendern und inländischen Vor-Ort-Apotheken. Auch das Apothekenhonorar ist auf der Tagesordnung. Die Themen PTA-Ausbildung und pharmazeutische Dienstleistungen hatte Spahn ebenfalls in den vergangenen Wochen immer wieder ins Gespräch gebracht.
Nach Informationen von DAZ.online will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Reaktion auf das EuGH-Urteil die Rx-Boni, die EU-Versender ihren Kunden in Deutschland gewähren, begrenzen. Im Gespräch war eine Boni-Grenze von etwa 2,50 Euro oder weniger. Wie das Ministerium diesen sogenannten „Boni-Deckel“ juristisch rechtfertigen will, ist unklar. Problematisch ist die Begrenzung für die EU-Versender in jedem Fall: Schließlich hatte der EuGH geurteilt, dass DocMorris und Co. sich nicht mehr an die Arzneimittelpreisverordnung – und somit die strikte Rx-Preisbindung – halten müssen.
Spahn greift SPD-Vorschlag auf
Mit dem Boni-Deckel greift das Ministerium zumindest eine Variante eines Vorschlages auf, der schon vor einiger Zeit aus der SPD-Bundestagsfraktion kam. Kurz nach dem EuGH-Urteil hatten die SPD-Gesundheitspolitiker Sabine Dittmar und Edgar Franke vorgeschlagen, einen neuen Absatz in § 129 SGB V zu schaffen, nach dem im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln Zuwendungen oder sonstige Werbegaben – also auch Rx-Boni – an Versicherte verboten sind. Ausgenommen sein sollen jedoch Zuwendungen oder Werbegaben, die nach § 7 Heilmittelwerbegesetz bislang erlaubt sind – soweit sie einen Wert von einem Euro nicht überschreiten. Diesen Wert hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 als „Spürbarkeitsgrenze“ festgelegt. Denkbar ist nun, dass Spahn diese Grenze leicht anhebt – auf ungefähr 2,50 Euro.
Neben den juristischen Bedenken bleiben somit aber zwei weitere Probleme ungelöst: Erstens bleibt die Inländerdiskriminierung bestehen. Es wird weiterhin keine Gleichpreisigkeit geben, so wie von der ABDA gefordert. Zwar können die EU-Versender keine unbegrenzten Rx-Boni mehr geben, sie dürfen aber weiterhin Rabatte gewähren. Zweitens dürfte diese Lösung dem Bundesverband Deutscher Versandapotheker (BVDVA) nicht schmecken: Dieser hatte nach dem EuGH-Urteil vehement eingefordert, dass auch deutsche Versender von der Rx-Preisbindung abgekoppelt werden sollen, um im Wettbewerb mit DocMorris und Co. mithalten zu können.
Wird die Notdienstpauschale erhöht?
Doch Spahns Pläne gehen weiter und betreffen auch das
Apothekenhonorar. Nach Informationen von DAZ.online will der Minister die
Vor-Ort-Apotheken finanziell besserstellen. Im Gespräch ist eine
Honorar-Erhöhung von 360 Millionen Euro. Und so könnte das BMG diese Honorar-Erhöhung
gestalten: Unter Umständen
könnte dafür zum einen die Notdienstpauschale erhöht werden. Zur Erinnerung: Derzeit
erhalten Apotheker einen Aufschlag von 16 Cent auf jede abgegebene Rx-Packung,
die direkt in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Dort wird das Geld
gesammelt und an die Apotheken pro geleistetem Notdienst ausgeschüttet. Im
vergangenen Jahr schüttete der Fonds knapp 114 Millionen Euro an die Apotheker
aus. Pro Dienst erhielten die Apotheker zuletzt etwas mehr als 291 Euro. Diese Pauschale könnte dem Vernehmen nach von 16 auf 32 Cent verdoppelt werden, was zu einer Ausschüttung von knapp 230 Millionen führen würde. Die restlichen 130 Millionen sollen über die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen zusammen kommen. Diese sind aber anscheinend noch nicht näher definiert.
Die Erhöhung der Notdienstpauschale wäre eine einfache Lösung: Schließlich gibt es dafür bereits etablierte Strukturen. Das BMG geht so einer komplizierten Lösung aus dem Weg, bei der neue Honorar-Strukturen geschaffen werden müssten, um gezielt kleinere Apotheken auf dem Land zu unterstützen. Da Landapotheken in der Regel aber mehr Nacht- und Notdienste leisten als Stadtapotheken, erhofft sich die Politik durch den Nacht- und Notdienstfonds eine eben solche gezielte Unterstützung.
Dem Vernehmen nach hängt die Höhe dieses Struktur-Honorars mit der Umstellung der Vergütung für Zyto-Apotheker zusammen: Mit dem Entwurf zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hatte das BMG vorgeschlagen, dass Apotheker künftig einen festen Arbeitspreis von 110 Euro für Zyto-Rezepturen erhalten. Allerdings sollen die Preisverhandlungen künftig zwischen Kassen und Herstellern stattfinden, die Apotheker sollen von den Kassen dann den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten. Das BMG will mit dieser Umstellung 180 Millionen Euro einsparen – genau die Hälfte der Honorar-Erhöhung für Apotheker hätte Spahn so also refinanziert.
16 Kommentare
200.000 € jährliche Subventionen je Landapotheke ?!
von Brotlose Kunst am 12.12.2018 um 1:48 Uhr
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The show must go on !
von Hans-Dieter Rosenbaum am 11.12.2018 um 16:28 Uhr
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Spahn
von andreas am 11.12.2018 um 14:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Umfrage zur Streikbereitschaft
von A. Fischer am 11.12.2018 um 14:47 Uhr
Unverspähnt
von Jürgen Hauck am 11.12.2018 um 14:10 Uhr
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Spahn
von Conny am 11.12.2018 um 12:54 Uhr
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Spahns Patriotismus
von Christian Springob am 11.12.2018 um 12:34 Uhr
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AW: Spahns Patriotismus
von Dirk Krüger am 11.12.2018 um 14:12 Uhr
Deckel?
von Alexander Murr am 11.12.2018 um 12:11 Uhr
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Almosen und Zerstören
von Karl Friedrich Müller am 11.12.2018 um 11:59 Uhr
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AW: Almosen und Zerstören ... oder nur Verhöhung statt Erhöhung ...
von Christian Timme am 11.12.2018 um 12:17 Uhr
AW: Almosen und Zerstören
von Dirk Krüger am 11.12.2018 um 15:04 Uhr
AW: Almosen und Zerstören
von Karl Friedrich Müller am 11.12.2018 um 15:55 Uhr
Spürbarkeisgrenze ?
von Ralf Schabik am 11.12.2018 um 11:56 Uhr
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Bonideckel
von Herz-Apotheke am Siegbogen am 11.12.2018 um 11:29 Uhr
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Boni Deckel
von Anita Peter am 11.12.2018 um 11:15 Uhr
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