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Schnelle Bewertung am HV
Nahrungsergänzung in der Apotheke: Taugt das Mittel was?
Arthrose, Gedächtnisstörungen und mehr: Nahrungsergänzungsmittel werden zur Vorbeugung und Unterstützung von allem möglichen beworben. In der Apotheke schlagen Kunden dann mit dem entsprechenden Wunsch auf. Anhand von zwei Parametern lässt sich kurz einschätzen, ob das gewünschte Mittel möglicherweise sinnvoll oder vielleicht sogar schädlich ist.
Der Markt der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) ist unübersichtlich und im Gegensatz zu Arzneimitteln kaum reguliert. So gibt es beispielsweise keine definierten Höchstmengen, wie viel von einem Stoff maximal enthalten sein darf. Kaufen kann man sie in Drogerien, Supermärkten, Apotheken und auch im Internet. Beworben werden sie mit allen möglichen Versprechen. Zwar regelt die Health-Claims-Verordnung, was Hersteller für welche Substanz behaupten dürfen – weil der jeweilige Effekt als belegt angesehen wird –, aber in vielen Fällen gilt: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Das heißt, nicht selten preisen Hersteller ihre Mittel mit allen möglichen Wunderwirkungen erst einmal an, so lange bis es ihnen gerichtlich untersagt wird. Klagen tun in der Regel die Verbraucherschutzzentralen.
Was aber tut man in der Apotheke, wenn ein Kunde um
Einschätzung zu einem NEM bittet? Professor Martin Smollich vom Institut für Ernährungsmedizin
der Universität Lübeck erklärte am gestrigen Sonntag bei der Fortbildung des
WIPIG-Netzwerks in Nürnberg, wie man am HV-Tisch schnell zu einer Beurteilung eines NEMs kommen
kann. Nämlich anhand der enthaltenen Vitamin- oder Mineralstoffmengen und
anhand der Health Claims.
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Bei ersterem stellt sich vor allem die Frage, ob der jeweilige Stoff in der enthaltenen Menge sinnvoll oder vielleicht gar schädlich ist. So sind teilweise Mineralstoffe in homöopathischen Mengen enthalten, aber auch in Dosierungen, die die empfohlene Zufuhrmenge um ein Vielfaches überschreiten. Anhaltspunkte bieten hier zum einem die „Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie die analoge Liste der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA). Im Gegensatz zu den Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die sich immer auf die Gesamtzufuhr also inklusive Nahrung beziehen, geht es bei den Aufstellungen von EFSA und BfR um das, was in NEM als sicher erachtet wird. Die Empfehlungen können jedoch durchaus voneinander abweichen, aber für eine erste Einordnung sind sie laut Smollich hilfreich. Rechtsverbindlich sind sie jedoch nicht. Wirkstoffmengen, die in Arzneimitteln enthalten sind, können natürlich deutlich darüber liegen. Schließlich dienen Arzneimittel zum Beispiel dem Ausgleich eines manifesten Mangels und nicht wie NEM der Ergänzung der allgemeinen Ernährung.
Enthält ein NEM Vitamin- oder Mineralstoffmengen, die deutlich niedriger sind als die Empfehlungen, ist zumindest davon auszugehen, dass das betreffende Mittel nicht schadet. Bei viel zu hohen Dosierungen sollte man eher abraten.
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