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BAH zu NAhrungsergänzungsmitteln
Ein Flickenteppich von Höchstmengen und viel hilft nicht viel
„Viel hilft nicht viel und die EU soll (endlich) europäische Höchstgrenzen für Nahrungsergänzungsmittel definieren“ – das forderte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller bei einem Fachgespräch am gestrigen Dienstag in Berlin. Der BAH erklärte außerdem, wie Apotheker das teils verunglimpfte Image von Nahrungsergänzungsmitteln verbessern können. Und: Ob NEM sinnvoll oder überflüssig sind, hängt nicht vom Präparat ab.
Es ist nicht so, dass es an Richtlinien zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) mangelt. Nur an der Umsetzung hapert es gewaltig. Grund für den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) sich dieses „Nischenthemas, das uns aber seit Jahrzehnten beschäftigt“ anzunehmen. Das erklärte Dr. Rose Schraitle vom BAH. Sie leitet die Abteilung Arzneimittelzulassung und Arzneimittelsicherheit des Verbands und hatte am gestrigen Dienstag zu einem Fachgespräch in Berlin eingeladen. „Nischenthema“ wohl deswegen, weil der Gesamtmarkt an NEM in Deutschland jährlich gerade einmal eine Milliarde Euro Umsatz schafft. Für Apotheker dennoch interessant: Den Löwenteil dieses Umsatzes erzielen Apotheken.
Will man entscheiden, ob Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll oder überflüssig sind, dann hängt es nicht vom Produkt ab, sondern vom Menschen, der sie nimmt und von dessen individuellem Versorgungszustand.
Dem BAH brennen vorwiegend zwei Themen unter den Nägeln: EU-weite Höchstgrenzen definieren und den Mythos „hochdosiert = hohe Qualität“ reformieren. Apothekern kommt hier nach Ansicht des BAH zentrale Funktion zu.
Gesetzlichen Regelungen zu NEM
Die EU hatte schon vor Jahren, um genau zu sein 2002, Nahrungsergänzungsmittel zu einer ihrer Aufgaben erkoren und eine Richtlinie (EU-RL 2002/46/EG) dazu erlassen. Diese delegiert eigentlich eine Aufgabe an die Europäische Kommission: maximale europäische Grenzwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festzusetzen. Diese Tages-Höchstmengen sollen durch eine Risikobewertung auf Basis allgemein anerkannter wissenschaftlicher Daten ermittelt werden. Doch der BAH vermisst etwas bei den Höchstmengen, wie sie sich die EU-Kommission vorstellt: „Der Nutzenaspekt fehlt, die zugeführten Mengen sollten nicht nur sicher, sondern auch nützlich sein für den Kunden“, erklärt Schraitle. „Der Nutzen für den Verbraucher wird bei der Ermittlung der Höchstmengen nicht betrachtet“, kritisiert sie.
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