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Zyto-Apotheker: zu wenig Fixum und fehlender Aufschlag
Arge PareZU: „Ziel verfehlt“
Noch deutlich kritischer äußerte sich die Arge PareZu bereits am Mittwoch in einer Presseerklärung. Auch die Arge PareZu begrüßt das Vorhaben, mehr Sicherheit in die Arzneimittelversorgung zu bringen. Für die parenteralen Zubereitungen müsse jedoch festgestellt werden, „dass der Referentenentwurf das Ziel deutlich verfehlt“. Statt 110 Euro Herstellungspauschale seien gemäß einer Analyse von Apotheker Franz Stadler 157 Euro nötig (siehe „Was die Herstellung kostet“, DAZ 2018, Nr. 35).
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Von den 21 Apotheken in der Studie von Stadler müssten nach dem GSAV neun aufgeben. Dies widerspreche der Grundidee der flächendeckenden Versorgung. Außerdem sei die Ermittlung des tatsächlich vereinbarten Einkaufspreises nicht klar geregelt. Die Arge PareZU schlägt einen einheitlichen Basispreis als Ausgangspreis für Rabattverhandlungen vor. Wie der VZA hält auch die Arge PareZU eine Aufschlagsregelung für zwingend notwendig und erklärt: „Die reine Erstattung des Einkaufspreises eingesetzter Präparate ist mit den wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Risiken nicht vereinbar.“
Der betriebswirtschaftlich notwendige Minimalaufschlag liege wegen der Risiken bei der Lagerung und Verarbeitung bei 4,2 Prozent (siehe „Warum Sterilrezepturen teuer sind“, DAZ 2018, Nr. 40). Zudem verweist die Arge PareZU auf den im 2HM-Gutachten geforderten allgemeinen Aufschlag von 5 Prozent (oder 7,2 Prozent gedeckelt). Alternativ könnten die Krankenkassen das unternehmerische Risiko in einem Kommissionsmodell übernehmen, das Stadler vorgestellt hatte (siehe „Auf ein neues Fundament stellen“, DAZ 2017, Nr. 23). Außerdem vermisst die Arge PareZU im Referentenentwurf einige ihrer grundsätzlichen Forderungen nach mehr Transparenz und weniger Zwischenhandel bei Parenteralia.
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