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Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Was als nächstes rezeptfrei wird
Neues zu diclofenachaltigen Pflastern und Retinoiden
Überdies sollen weitere Diclofenac-haltige Pflaster aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Und zwar auch solche, bei denen die Konzentration des Wirkstoffs in der Matrix den Wert von 5 Prozent überschreitet. Bislang – seit 1998 – sind diese Pflaster nur in einer Konzentration bis zu 5 Prozent von der Verschreibungspflicht freigestellt. In Deutschland gibt es gegenwärtig jedoch keine Pflaster, die (noch) verschreibungspflichtig wären.
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Bei oral anzuwendenden Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin wird für die Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter vorgeschrieben, dass die Höchstmenge je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen darf und Verschreibungen nur bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig sind. Hintergrund ist hier ein europäisches Risikobewertungsverfahren zu Retinoiden.
Ferner ist vorgesehen, dass Arzneimittel mit dem Wirkstoff Distickstoffmonoxid sowie Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Amprolium, ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben, der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
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