Teratogene Arzneimittel für Frauen

T-Rezepte: Wann sind Frauen gebärfähig?

Bonn / Stuttgart - 23.08.2017, 07:00 Uhr

Müssen Apotheker die Gebärfähigkeit klären, bevor sie T-Rezepte von Frauen beliefern? (Foto: Sondem / Fotolia)

Müssen Apotheker die Gebärfähigkeit klären, bevor sie T-Rezepte von Frauen beliefern? (Foto: Sondem / Fotolia)


Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid dürfen Ärzte für Frauen im gebärfähigen Alter nur für vier Wochen verordnen. Apotheker dürfen diese T-Rezepte mit den Arzneimitteln Revlimid, Imnovid und Thalidomi nur innerhalb von sieben Tagen beliefern. Doch: Wann ist eine Frau gebärfähig? Gibt es ein maximales Alter für die Gebärfähigkeit bei Frauen?

Für die T-Rezept-pflichtigen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid gelten hinsichtlich der Verordnung und Abgabe in Apotheken besondere Kriterien. Die Arzneistoffe sind schwer teratogen und können bei schwangeren Frauen zu schweren Missbildungen des ungeborenen Kindes führen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (§ 3a AMVV) schränkt aus diesen Gründen die Verordnung der fruchtschädigenden Arzneimittel ein: „Die Höchstmenge der auf der Verschreibung nach Absatz 1 Satz 1 verordneten Arzneimittel darf je Verschreibung für Frauen im gebärfähigen Alter den Bedarf für vier Wochen, ansonsten den für zwölf Wochen nicht übersteigen.“ Das heißt: Männer und nicht gebärfähige Frauen kann die Apotheke für drei Monate mit T-Arzneimitteln versorgen.

Lenalidomid, Pomalidomid, Thalidomid: Wann ist eine Frau gebährfähig?

Was in der AMVV fehlt: Wann gilt eine Frau als gebärfähig? Für die Belieferung von T-Rezepten in der Apotheke ist außerdem wichtig: Müssen Apotheker prüfen, ob eine Frau „gebärfähig“ ist, wenn der Versorgungszeitraum vier Wochen überschreitet? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) verweist bei dieser Frage auf die entsprechenden Fachinformationen zu Revlimid®, Imnovid®, Thalidomid Celgene – diese definieren, wann eine Frau „nicht gebährfähig“ nach folgenden Punkten:

Kriterien für nicht gebärfähige Frauen

Eine Patientin oder die Partnerin eines Patienten wird als gebärfähig eingestuft, es sei denn, sie erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:

  • Alter von ≥ 50 Jahren und seit ≥ 1 Jahr auf natürliche Weise amenorrhoisch*
  • Vorzeitige Ovarialinsuffizienz, die durch einen Facharzt für Gynäkologie bestätigt wurde
  • Vorherige bilaterale Salpingo-Oophorektomie oder Hysterektomie
  • XY-Genotyp, Turner-Syndrom, Uterusagenesie

* Amenorrhö nach einer Tumortherapie schließt eine Gebärfähigkeit nicht aus.

(Quelle: Fachinformationen zu Imnovid® und Revlimid®)



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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