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Pharmaverband zu Lunapharm-Affäre
Weg mit den Parallelimporten?
Parallelimportierte Arzneimittel schaffen keinen wirtschaftlichen Nutzen
Während der VAD nach wie vor auf Einsparungen durch Importe verweist, erschließt sich dem vfa nicht mehr, welchen wirtschaftlichen Nutzen parallelimportierte Arzneimittel nach Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 noch haben. Vfa-Geschäftsführerin Birgit Fischer erklärt gegenüber DAZ.online hierzu: „Historisch wurde die Importförderklausel einmal als ein Preisdämpfungsinstrument eingeführt. Zwischenzeitlich greifen aber in Deutschland neue Preisregulierungen, die unter anderem 2011 mit dem AMNOG eingeführt wurden, so dass es auch keine ökonomischen Gründe mehr für die Importförderklausel gibt.“
Importe häufig günstiger als Original in Lauer-Taxe
Doch nach wie vor sind Import-Arzneimittel häufig kostengünstiger als das Original – es sei denn, es bestehen Rabattvereinbarungen mit dem Originalhersteller. Was sagt der vfa hierzu? Auch dieses Argument weiß der vfa zu entkräften: „In einer Untersuchung hat das IGES-Institut (unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen) die Einsparungen durch Parallelimporte im Jahr 2016 auf nur 66,9 Millionen Euro beziffert. Zum Vergleich: Durch ein anderes Kostendämpfungsinstrument, nämlich Einzelverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen, wurden im gleichen Jahr 3,9 Milliarden Euro gespart", sagt der vfa-Sprecher.
Importförderklausel Relikt aus alten Zeiten
Warum also gibt es die Importförderklausel überhaupt noch? Diese Frage drängt sich nahezu auf. Ignoriert somit die Bundesegierung – durch die Beibehaltung der Importförderklausel und die Erlaubnis von Parallelimporten – die Patientensicherheit? Der vfa sieht in der Abschaffung ersterer in der Tat ein wirksames Instrument zum Nutzen der Patientensicherheit: „Die Parallelimport-Förderklausel ist kein Gesetz der aktuellen oder der Vorgängerregierung, sondern ein Überbleibsel aus dem Jahr 1989." Und weiter: „Die aktuelle Regierung könnte durch Abschaffung dieser Klausel einen Beitrag zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in Deutschland leisten", so der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller.
Ist mit Securpharm 2019 nicht alles gelöst?
Löst das Problem gefälschter Parallelimporte nicht auch Securpharm ab Februar des kommenden Jahres? Offenbar nicht, denn nicht alle Länder gehen zur gleichen Zeit an den Sicherheitsstart. So haben Italien und Griechenland sechs Jahre länger Zeit für die Umsetzung der EU-weiten Vorgaben. Daran stört sich auch der vfa: „Die europäische Fälschungsabwehr, zu der in Deutschland Securpharm gehört, wird aufgrund von Ausnahme-Regelungen erst in einigen Jahren alle EU-Länder abdecken, aus denen Parallelimporte kommen können. Der vfa hält es deshalb für angebracht, schon eher die Bedingungen für den Parallelhandel anzupassen".
1 Kommentar
Via Forderung
von Jörg Geller am 31.08.2018 um 16:31 Uhr
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