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Strukturfonds statt Rx-Versandverbot
Honorargutachterin tritt nach
Gutachterin ignoriert Grundidee des Kombimodells
Doch dabei ignoriert sie die damalige politische Grundidee, die Voraussetzung für alle Berechnungen zum Kombimodell war: Es sollte eine ergebnisneutrale Umstellung für die Apotheken werden. Dies war die Voraussetzung für die ABDA, das Kombimodell aktiv zu unterstützen. Anders hätte das Modell nie im Konsens umgesetzt werden können. Damals ging es darum, die Apothekenhonorierung von den immer weiter steigenden Preisen der Arzneimittel abzukoppeln. Es ging aber gerade nicht darum, die Apotheken schlechter zu stellen.
Gutachterin weist Kritik zurück
Doch an der Heiden begründet mit ihrer Argumentation den kostenrechnerischen Ansatz des 2HM-Gutachtens. Zudem weist sie damit die Kritik zurück, dass das Gutachten den Versorgungsauftrag nicht angemessen berücksichtige. Stattdessen wirft sie den Kritikern „ein falsches Verständnis der Arzneimittelpreisverordnung, seiner gesetzlichen Grundlagen und seiner Berechnung“ vor. Was an der Heiden dabei verkennt: Zwar gab es 2004 einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der Berechnungsmethode für die Arzneimittelpreise. Doch das sollte nicht bedeuten, dass bestimmte Kostenarten künftig nicht mehr über die Arzneimittelpreisverordnung honoriert werden sollten.
Strukturfonds für Landapotheken
Während ein Strukturfonds zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung im Gutachten noch eher als Option erscheint, setzt sich an der Heiden nun klar dafür ein. Mit etwa 100 Millionen Euro jährlich könne dafür gesorgt werden, dass alle ländlichen Apotheken mit Umsätzen bis 2 Millionen Euro einen Überschuss von jeweils 100.000 Euro erzielen. Dies sei zielgerichteter als ein Rx-Versandverbot. Dazu führt an der Heiden aus, der EuGH würde bei einem Rx-Versandverbot fragen, was neben dem Verbot getan worden sei, um die bereits gefährdeten Apotheken zu erhalten. „Findet man hier keine stichhaltige Antwort, wird der EuGH auch dieses Problem aufgreifen“, erwartet an der Heiden.
2HM und Krankenkassen argumentieren ähnlich
Bemerkenswerterweise erscheinen viele Parallelen in den Argumentationen der Gutachterin und der Krankenkassen. Letztlich geht es beiden darum, die Apotheken nur noch für die Kosten zu entschädigen, die unmittelbar aus der Abgabe der Arzneimittel entstehen. Das vom GKV-Spitzenverband beschlossene Positionspapier zum Apothekenmarkt hatte beispielsweise genau diese Grundaussage.
Die Infrastruktur müssten die Apotheken dann zu großen Teilen außerhalb der Solidargemeinschaft finanzieren. Die Honorierung würde auf das Maß bonigewährender Arzneimittelversender gedrückt, die mit geringeren Kosten und einem erfolgreichen OTC-Geschäft arbeiten oder aus strategischen Gründen mittelfristig auf Gewinne verzichten. Die ganze Argumentationsweise beginnend mit der Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung erscheint letztlich wie eine Rechtfertigung für den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Wenn die Vor-Ort-Apotheken aufgrund geringerer Vergütung ihre Leistungen einschränken müssten, wären die Vorteile des bestehenden Systems ohnehin nicht mehr aufrechtzuerhalten.
6 Kommentare
Das schlägt dem Fass den Boden aus
von Realist am 21.09.2018 um 9:36 Uhr
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Zu Herrn Ströh
von Dr.Diefenbach am 30.07.2018 um 18:54 Uhr
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AW: Zu Herrn Ströh
von Heiko Barz am 31.07.2018 um 12:56 Uhr
Das grosse Schweigen
von Dr.Diefenbach am 30.07.2018 um 15:13 Uhr
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AW: Das grosse Schweigen
von Ulrich Ströh am 30.07.2018 um 18:32 Uhr
2HM meldet sich wieder oder des Dramas nächster Akt:
von Heiko Barz am 30.07.2018 um 11:40 Uhr
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