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Strukturfonds statt Rx-Versandverbot
Honorargutachterin tritt nach
Die Honorargutachterin Iris an der Heiden von der Agentur 2HM hat ihren Standpunkt noch einmal bekräftigt: In einer Zeitschrift des AOK-Bundesverbandes schreibt sie, dass sie das Rx-Versandverbot nicht als Problemlösung sieht, sondern einen Strukturfonds für wirtschaftlich gefährdete Apotheken fordert. Letztlich stützen fast alle ihre Argumente den Versand und spiegeln die Auffassung der Krankenkassen wider.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „G+G Wissenschaft“ (GGW) des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stellt Iris an der Heiden von der Agentur 2HM einige neue und zugespitzte Ergebnisse aus dem Gutachten zum Apothekenhonorar vor, das sie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums angefertigt hatte. Dabei geht sie auch auf die jüngere Debatte zum Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und zur Apothekenhonorierung ein. Ihre Kernaussage: Das Rx-Versandverbot könnte die flächendeckende Versorgung nicht sichern, weil viele Apotheken ohnehin wirtschaftlich nicht zu retten seien.
Diese These war schon aus dem Gutachten bekannt und wird in der aktuellen Veröffentlichung weiter unterfüttert. Neu sind einige Anmerkungen zum Kombimodell. An der Heiden versucht, die Umstellung des Jahres 2004 als Paradigmenwechsel hin zur Kostendeckung umzudeuten. Dabei war die damalige politische Bedingung, dass die Umstellung ergebnisneutral erfolgen sollte. Die Gutachterin versucht mit ihrer Argumentation offenbar, die Kritik zurückzuweisen, das Gutachten missachte den Versorgungsauftrag der Apotheken.
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Wie schon im Gutachten moniert Iris an der Heiden auch in ihrem aktuellen Artikel, dass die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung mangels einer Legaldefinition nur schwer zu beschreiben sei. Es sei auch unabhängig vom Versand nicht zu beantworten, welchen Stellenwert 7.600 gefährdete Apothekenunternehmen für die Versorgung hätten.
Zum Versandhandel präsentiert sie einige neuere Daten. Demnach habe der Rx-Versand auch nach dem EuGH-Urteil nur in Maßen zugelegt. Daraus leitet an der Heiden keine Gefahren für die wohnortnahe Versorgung ab. Doch argumentiert sie, die Versender könnten Boni zahlen, weil die Preise für Fertigarzneimittel zu hoch und für Rezepturen und BtM zu niedrig seien. Darum sollten die Rezeptur- und Dokumentationszuschläge auf kostendeckende Beträge erhöht und die anderen Zuschläge gesenkt werden.
6 Kommentare
Das schlägt dem Fass den Boden aus
von Realist am 21.09.2018 um 9:36 Uhr
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Zu Herrn Ströh
von Dr.Diefenbach am 30.07.2018 um 18:54 Uhr
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AW: Zu Herrn Ströh
von Heiko Barz am 31.07.2018 um 12:56 Uhr
Das grosse Schweigen
von Dr.Diefenbach am 30.07.2018 um 15:13 Uhr
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AW: Das grosse Schweigen
von Ulrich Ströh am 30.07.2018 um 18:32 Uhr
2HM meldet sich wieder oder des Dramas nächster Akt:
von Heiko Barz am 30.07.2018 um 11:40 Uhr
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