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Strukturfonds statt Rx-Versandverbot
Honorargutachterin tritt nach
Die Honorargutachterin Iris an der Heiden von der Agentur 2HM hat ihren Standpunkt noch einmal bekräftigt: In einer Zeitschrift des AOK-Bundesverbandes schreibt sie, dass sie das Rx-Versandverbot nicht als Problemlösung sieht, sondern einen Strukturfonds für wirtschaftlich gefährdete Apotheken fordert. Letztlich stützen fast alle ihre Argumente den Versand und spiegeln die Auffassung der Krankenkassen wider.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „G+G Wissenschaft“ (GGW) des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stellt Iris an der Heiden von der Agentur 2HM einige neue und zugespitzte Ergebnisse aus dem Gutachten zum Apothekenhonorar vor, das sie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums angefertigt hatte. Dabei geht sie auch auf die jüngere Debatte zum Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und zur Apothekenhonorierung ein. Ihre Kernaussage: Das Rx-Versandverbot könnte die flächendeckende Versorgung nicht sichern, weil viele Apotheken ohnehin wirtschaftlich nicht zu retten seien.
Diese These war schon aus dem Gutachten bekannt und wird in der aktuellen Veröffentlichung weiter unterfüttert. Neu sind einige Anmerkungen zum Kombimodell. An der Heiden versucht, die Umstellung des Jahres 2004 als Paradigmenwechsel hin zur Kostendeckung umzudeuten. Dabei war die damalige politische Bedingung, dass die Umstellung ergebnisneutral erfolgen sollte. Die Gutachterin versucht mit ihrer Argumentation offenbar, die Kritik zurückzuweisen, das Gutachten missachte den Versorgungsauftrag der Apotheken.
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Erneute „Entwarnung“ zum Versand
Wie schon im Gutachten moniert Iris an der Heiden auch in ihrem aktuellen Artikel, dass die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung mangels einer Legaldefinition nur schwer zu beschreiben sei. Es sei auch unabhängig vom Versand nicht zu beantworten, welchen Stellenwert 7.600 gefährdete Apothekenunternehmen für die Versorgung hätten.
Zum Versandhandel präsentiert sie einige neuere Daten. Demnach habe der Rx-Versand auch nach dem EuGH-Urteil nur in Maßen zugelegt. Daraus leitet an der Heiden keine Gefahren für die wohnortnahe Versorgung ab. Doch argumentiert sie, die Versender könnten Boni zahlen, weil die Preise für Fertigarzneimittel zu hoch und für Rezepturen und BtM zu niedrig seien. Darum sollten die Rezeptur- und Dokumentationszuschläge auf kostendeckende Beträge erhöht und die anderen Zuschläge gesenkt werden.
Gutachterin ignoriert Grundidee des Kombimodells
Doch dabei ignoriert sie die damalige politische Grundidee, die Voraussetzung für alle Berechnungen zum Kombimodell war: Es sollte eine ergebnisneutrale Umstellung für die Apotheken werden. Dies war die Voraussetzung für die ABDA, das Kombimodell aktiv zu unterstützen. Anders hätte das Modell nie im Konsens umgesetzt werden können. Damals ging es darum, die Apothekenhonorierung von den immer weiter steigenden Preisen der Arzneimittel abzukoppeln. Es ging aber gerade nicht darum, die Apotheken schlechter zu stellen.
Gutachterin weist Kritik zurück
Doch an der Heiden begründet mit ihrer Argumentation den kostenrechnerischen Ansatz des 2HM-Gutachtens. Zudem weist sie damit die Kritik zurück, dass das Gutachten den Versorgungsauftrag nicht angemessen berücksichtige. Stattdessen wirft sie den Kritikern „ein falsches Verständnis der Arzneimittelpreisverordnung, seiner gesetzlichen Grundlagen und seiner Berechnung“ vor. Was an der Heiden dabei verkennt: Zwar gab es 2004 einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der Berechnungsmethode für die Arzneimittelpreise. Doch das sollte nicht bedeuten, dass bestimmte Kostenarten künftig nicht mehr über die Arzneimittelpreisverordnung honoriert werden sollten.
Strukturfonds für Landapotheken
Während ein Strukturfonds zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung im Gutachten noch eher als Option erscheint, setzt sich an der Heiden nun klar dafür ein. Mit etwa 100 Millionen Euro jährlich könne dafür gesorgt werden, dass alle ländlichen Apotheken mit Umsätzen bis 2 Millionen Euro einen Überschuss von jeweils 100.000 Euro erzielen. Dies sei zielgerichteter als ein Rx-Versandverbot. Dazu führt an der Heiden aus, der EuGH würde bei einem Rx-Versandverbot fragen, was neben dem Verbot getan worden sei, um die bereits gefährdeten Apotheken zu erhalten. „Findet man hier keine stichhaltige Antwort, wird der EuGH auch dieses Problem aufgreifen“, erwartet an der Heiden.
2HM und Krankenkassen argumentieren ähnlich
Bemerkenswerterweise erscheinen viele Parallelen in den Argumentationen der Gutachterin und der Krankenkassen. Letztlich geht es beiden darum, die Apotheken nur noch für die Kosten zu entschädigen, die unmittelbar aus der Abgabe der Arzneimittel entstehen. Das vom GKV-Spitzenverband beschlossene Positionspapier zum Apothekenmarkt hatte beispielsweise genau diese Grundaussage.
Die Infrastruktur müssten die Apotheken dann zu großen Teilen außerhalb der Solidargemeinschaft finanzieren. Die Honorierung würde auf das Maß bonigewährender Arzneimittelversender gedrückt, die mit geringeren Kosten und einem erfolgreichen OTC-Geschäft arbeiten oder aus strategischen Gründen mittelfristig auf Gewinne verzichten. Die ganze Argumentationsweise beginnend mit der Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung erscheint letztlich wie eine Rechtfertigung für den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Wenn die Vor-Ort-Apotheken aufgrund geringerer Vergütung ihre Leistungen einschränken müssten, wären die Vorteile des bestehenden Systems ohnehin nicht mehr aufrechtzuerhalten.
6 Kommentare
Das schlägt dem Fass den Boden aus
von Realist am 21.09.2018 um 9:36 Uhr
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Zu Herrn Ströh
von Dr.Diefenbach am 30.07.2018 um 18:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zu Herrn Ströh
von Heiko Barz am 31.07.2018 um 12:56 Uhr
Das grosse Schweigen
von Dr.Diefenbach am 30.07.2018 um 15:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Das grosse Schweigen
von Ulrich Ströh am 30.07.2018 um 18:32 Uhr
2HM meldet sich wieder oder des Dramas nächster Akt:
von Heiko Barz am 30.07.2018 um 11:40 Uhr
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