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Arzneimitteldiebstähle in Griechenland
ABDA: Importquote ist offenes Einfallstor für Fälschungen
„Die Importquote ist ein überholtes Kostendämpfungsinstrument“
Nach § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung sind alle Apotheken in Deutschland verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihres Fertigarzneimittelumsatzes mit Importen zu bestreiten. Für die Quote zählen nur Importe, die entweder 15 Prozent oder 15 Euro billiger als das heimische Originalpräparat sind. Während letzteres im Gesetz steht, steht die Quote selbst im zwischen DAV und GKV-Spitzenverband geschlossenen Vertrag (§ 5).
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Der Wert Arzneimittelsicherheit
DAV-Chef Becker erneuert nun seine Kritik. „Die Importquote ist ein mittlerweile überholtes Kostendämpfungsinstrument, das in Zeiten der Arzneimittel-Rabattverträge kaum noch Einsparungen erzielt“. Ihre Erfüllung verursache nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand in der Apotheke, sondern gefährde vor allem die Arzneimittelsicherheit für die Patienten, so Becker weiter. Denn: „Leider sind Chargenrückrufe bei Importarzneimitteln keine Einzelfälle. Lange und grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von gestohlenen und gefälschten Medikamenten. Jeder Apotheker braucht den Spielraum, um sich bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können.“
Die ABDA verweist auf Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI), wonach im Jahr 2017 genau 6,1 Millionen rezeptpflichtige Arzneimittel im Wert von 1,7 Milliarden Euro gemäß gesetzlicher Importquote an gesetzlich versicherte Patienten abgegeben wurden. Mit 4,8 Prozent wurde die Importquote im Durchschnitt aller Apothekenumsätze knapp erreicht. Gespart haben die Kassen damit – unter Berücksichtigung der Herstellerabschläge – nur 120 Millionen Euro. Zum Vergleich: Mit den Rabattverträgen sparte die GKV im Jahr 2017 genau 4 Milliarden Euro ein.
1 Kommentar
gestohlene Krebsmedikamente
von Gunter Kowalski am 25.07.2018 um 11:15 Uhr
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