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Krisentreffen der Zyto-Apotheken
Zyto-Apotheker sammeln Daten-Munition für Hilfstaxen-Streit
ARGE PareZu: Pharmacy first!
Auch Vertreter der von bayerischen Apothekern gegründeten „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ (ARGE PareZu) waren zum Treffen nach Frankfurt gekommen. Sie vertraten dort Ihren Standpunkt, dass bei allen Überlegungen zur Neugestaltung der Hilfstaxe Anlage 3 von den pharmazeutischen Notwendigkeiten einer qualitativ hochwertigen Versorgung auszugehen ist. Nur die wohnortnahe Versorgung könne möglichst kurze Zeitintervalle zwischen Herstellung und Anwendung der zubereiteten Infusionen und möglichst kurze Transportwege zu den zu versorgenden Praxen und Patienten sicherstellen, betonte die ARGE im Anschluss an das Krisentreffen. Nur so könne die volle Wirksamkeit der hochmodernen Wirkstoffe gewährleistet und damit letztlich der finanzielle Aufwand der Solidargemeinschaft für die schwerkranken Patienten gerechtfertigt werden.
Heftig kritisiert die ARGE, dass der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht vorgetragen haben soll, die Hilfstaxe als Mittel der „Marktbereinigung“ nutzen zu wollen. „Diese Haltung steht nicht nur im Gegensatz zum Willen des Gesetzgebers, sondern widerspricht auch dem Auftrag der GKV selbst. Nicht Zentralisierung, sondern eine dezentrale, wohnortnahe Versorgung entspricht dem Patienteninteresse“, so die ARGE PareZu in einer Pressemitteilung.
Auch die ARGE ist überzeugt, dass ein auskömmlicher Arbeitspreis die Grundlage jeder vernünftigen Hilfstaxe. Um ihn bestimmen zu können, führt sie derzeit selbst eine Vollkostenanalyse durch und unterstützt zudem ausdrücklich das vom VZA beauftragte Gutachten. Beide Studien seien als Verhandlungsgrundlage von elementarer Bedeutung und alle zubereitenden Apotheken sollten sich daher beteiligen.
Die ARGE mahnt allerdings, dass der Arbeitspreis nicht durch die einseitige Festsetzung unrealistisch niedriger Einkaufspreise konterkariert werden dürfe. Deshalb müssten die GKV-Berechnungen der Abschläge auf den Lauer-Einkaufspreis durch eine unabhängige Clearingstelle überprüft oder alternativ nachweislich nicht erzielbare Rabatte auch nicht gewährt werden müssen. Zudem sollte eine Handlingspauschale in Höhe von 3 bis 5 Prozent, wie sie auch vom Honorargutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gefordert wird, eine Selbstverständlichkeit sein, um Lager- und Verlustrisiken auszugleichen.
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