Verfalldatum Fehlanzeige

„Ist meine alte Sonnencreme noch haltbar?“

Stuttgart - 29.05.2018, 14:15 Uhr

Eine wichtige Regel beim Sonnenschutz: Ausreichend viel Creme auftragen! (Foto: rh2010 / stock.adobe.com)

Eine wichtige Regel beim Sonnenschutz: Ausreichend viel Creme auftragen! (Foto: rh2010 / stock.adobe.com)


Viele fragen sich dieser Tage in der Apotheke oder vor dem heimischen Badezimmerschrank: Kann ich meine Sonnencreme vom letzten Jahr noch benutzen? Denn ein Verfalldatum findet sich auf den meist zu den Kosmetika gehörenden Produkten in der Regel nicht. Anders in den USA: Dort zählt Sonnencreme zu den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Kann man auch selbst dazu beitragen, dass der Sonnenschutz länger verwendbar ist?  

Eigentlich weiß jeder, dass Sonnencreme wichtig ist. Dennoch zeigen sich die Verbraucher in Deutschland im Umgang mit Sonnencreme eher sparsam. Eine aktuelle Studie des Marktforschungsunternehmens Nielsen besagt, dass 40,5 Millionen Packungen Sonnencreme im vergangenen Jahr im Lebensmittelhandel und in Drogeriemärkten verkauft wurden. „Im Schnitt kauft jeder Deutsche alle zwei Jahre neue Sonnencreme“, brachte Nielsen-Experte Enrico Krien gegenüber der dpa das Ergebnis auf den Punkt.

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Man kann also zumindest nach dieser Umfrage davon ausgehen, dass viele Deutsche ihre Sonnencreme länger als einen Sommer geöffnet aufbewahren und benutzen. Da stellen sich zwei Fragen: Ist die Sonnencreme im zweiten Jahr überhaupt noch haltbar und wirksam? Und wurde genügend aufgetragen? Der Lichtschutzfaktor wird standardisiert ermittelt, wobei 2 mg Creme pro 1 cm² Haut aufgetragen werden. Somit müssten etwa 34 g Sonnencreme für einen ausreichenden Schutz auf einen erwachsenen Körper aufgebracht werden. Übliche Packungsgrößen sind dann sicher früher als nach zwei Jahren aufgebraucht.

Dass Sonnenschutz einen relevanten Beitrag zur Verhütung von Hautkrebsformen leistet, wurde in Deutschland lange Zeit ausschließlich aus epidemiologischen Studien abgeleitet. 2007 konnte erstmals die krebsvorbeugende Wirkung eines Sonnenschutzmittels in einer klinischen Studie nachgewiesen werden. Das getestete Präparat (Daylong® actinica) wurde daraufhin als Medizinprodukt auf den deutschen Markt gebracht. In diesem Fall darf eine Schutzwirkung gegen hellen Hautkrebs auch auf der Verpackung aufgedruckt werden.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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