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STANDESPOLITIK
Warum die ABDA das Honorargutachten ignoriert
„Aufgabe der ABDA ist Kommunikation nach außen, nicht nach innen“
Die anschließenden Rückfragen aus der Delegiertenversammlung bezogen sich vor allem auf die Art und Weise, wie sich die ABDA bezüglich des Rx-Versandverbotes und des Honorargutachtens sowohl innerhalb als auch außerhalb des Berufsstandes bisher positionierte. Im Januar auf dem Pharmacon-Kongress in Schladming hatten Apotheker die obersten Standesvertreter wie Friedemann Schmidt oder BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer diesbezüglich heftig kritisiert. In Hessen waren die Kommentare dagegen deutlich gemäßigter: „Herr Schmidt, ein Wort von Ihnen täte gut“ oder „Viele Kollegen haben Sorgen und Ängste“. Darauf war der ABDA-Präsident vorbereitet und signalisierte, dass er diese Gefühle absolut nachvollziehen könne. Doch Aufgabe der ABDA sei es nicht, ständig in Kontakt und Austausch mit allen Apothekern zu stehen, dies wäre viel mehr Sache der Kammern und Verbände. Die ABDA müsse dafür sorgen, dass der Berufsstand nach außen hin gut vertreten werde. „Der Erfolg misst sich letztendlich nicht an interner Kommunikation“, so Schmidt. Bei Politikern und in der Bevölkerung müsse Zustimmung, Anerkennung und Vertrauen geschaffen werden, daher verfolge die ABDA vor allem nur die eine Dimension der Kommunikation – und zwar nach außen. Das Arbeitsmotto könnte also vereinfacht lauten: „Schaden abwehren, Nutzen stiften“.
Verliererthema „Honorargutachten“
Beim Thema Honorargutachten holte Schmidt weiter aus und machte deutlich: „Die Prämisse des Gutachtens ist eine Systemveränderung. Das wird aber nicht unsere Diskussionsgrundlage sein.“ Man hätte in einem internen Beratungsgremium mit Namen „Newsroom 1“ (nicht zu verwechseln mit dem öffentlichen „Newsroom 2“ auf der Homepage der ABDA) intensiv und mit Unterstützung externer Evidenz darüber beratschlagt, wie man damit am besten umgeht. „Es gibt Gewinnerthemen und Verliererthemen. Das Honorargutachten ist da, um Schaden zu stiften.“ Das Fazit wäre gewesen, dass es kontraproduktiv sei, über solch ein qualitativ schlechtes Gutachten öffentlich zu diskutieren. Schmidt wies daraufhin, dass diese Strategie schon jetzt erfolgreich wäre, da es seit Monaten keine Berichterstattung mehr in der Laienpresse diesbezüglich gegeben hätte. Er ist überzeugt: „Wenn wir das so handhaben, wird das als konsentierte Position wahrgenommen. Jede öffentliche Debatte innerhalb des Berufsstands würde gegen dieses Prinzip verstoßen.“
Der anschließende Tenor der Delegierten war zum Teil kritisch, aber auch zustimmend. Prof. Theo Dingermann von der Universität Frankfurt sagte, dass er anfangs skeptisch war, ob die Apotheker gut beraten seien, das Honorargutachten „totzuschweigen“. So hätte auch er diese Frage beim Pharmacon-Kongress in Schladming schriftlich eingereicht. Die Ausführungen des ABDA-Präsidenten hätten ihn aber nun auch überzeugt. Die Apotheker dürften sich nicht in die Defensive der Argumentation drängen lassen und dies wäre beim Gutachten der Fall gewesen. Trotzdem plädiere er dafür, so etwas besser und frühzeitiger zu kommunizieren.
Auf die Frage, mit welcher Thematik sich die Arbeitsgemeinschaft Honorar der ABDA seit Jahren beschäftige, bekamen die Delegierten keine konkrete Antwort. Schmidt betonte, dass er darüber weder sprechen dürfe noch könne, da er nicht an dem Gremium beteiligt sei. Bislang fehlen Ausarbeitungen der ABDA, wie das Apothekenhonorar in Zukunft aussehen könnte. Dies sorgte dafür, dass zum Teil einzelne Kammervertreter wie die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Gabriele-Regina Overwiening, mit eigenen Vorschlägen bereits in Erscheinung traten.
6 Kommentare
Honorargutachten
von Uwe Hansmann am 11.03.2018 um 20:19 Uhr
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Die DV am Mittwoch
von Dr.Diefenbach am 10.03.2018 um 17:39 Uhr
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"Man kommt nicht drum herum"
von Dr. Heidrun Hoch am 10.03.2018 um 14:45 Uhr
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Ohne interne Kommunikation geht es nicht !
von Ulrich Ströh am 10.03.2018 um 10:22 Uhr
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Keine andere Vorgehensweise möglich
von Wolfgang Müller am 10.03.2018 um 9:44 Uhr
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Irrtum
von Reinhard Rodiger am 10.03.2018 um 0:01 Uhr
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