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BfR-Höchstmengenempfehlungen (Teil 1)
Nahrungsergänzungsmittel: Welche, wann und für wen?
Keine gesetzlichen Grenzwerte?
Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich immer wieder mit Nutzen und Risiken von Nährstoffsupplementen. Gesetzliche Höchstmengenregelungen werden zwar schon lange erwartet – seit der EU-Richtlinie (2002/46/EG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften – dennoch gibt es sie bislang weder auf EU-Ebene noch in Deutschland. Länder wie Dänemark und Frankreich haben mittlerweile nationale Regelungen getroffen.
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Hierzulande greifen laut BfR circa 25 bis 30 Prozent der Erwachsenen regelmäßig zu Nahrungsergänzungsmitteln. Aus ernährungsphysiologischer Sicht seien Nahrungsergänzungsmittel jedoch im Allgemeinen nicht notwendig, heißt es. Deshalb sieht das BfR seine Aufgabe darin, die gesunde Bevölkerung vor übermäßiger Nährstoffaufnahme zu schützen.
Anfang des neuen Jahres hat es dazu seine Höchstmengenvorschläge von 2004 aktualisiert. Sie sollen in Deutschland die Grundlage für die Schaffung von gesetzlichen Regelungen bilden.
Die neuen Höchstmengen-Empfehlungen des BfR
Produkte, die den neuen Empfehlungen des BfR entsprechen, sind für Personen ab 15 Jahren sicher. Was die Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) insgesamt schwierig gestaltet, ist, dass sowohl ein Mangel als auch eine Überversorgung Risiken bergen.
Deshalb wurde schon in den 1990er Jahren das Konzept des sicheren Zufuhrbereichs etabliert – nach unten durch die empfohlene Tageszufuhr (RDA = Recommended Daily Allowance) und nach oben durch die tolerierbare höchste Tagesaufnahmemenge (UL = Tolerable Upper Intake Level) begrenzt. Die UL berücksichtigt dabei alle Quellen, sodass die für NEM sichere Aufnahmemenge sich aus der Differenz von UL und Nährstoffzufuhr aus der üblichen Ernährung (inklusive angereicherte Lebensmittel), ableitet.
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