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Was sagen die Honorar-Gutachter zum Versandhandel?
Rx-Versandverbot und die Bedrohung der EU-Versender
Mehrere Medien berichteten bereits darüber, dass das Gutachten auch auf die wirtschaftliche Bedrohung für viele Apotheken hinweist. An mehreren Stellen erklären die Agentur-Mitarbeiter, dass sie in der Frage, ob das Rx-Versandverbot empfehlenswert ist oder nicht, keine finale Aussage treffen wollen. Allerdings wollen sie Informationen dazu beisteuern, um die Entscheidung diesbezüglich zu vereinfachen.
Und so kommen die Gutachter zu der Frage, ob der EU-Versandhandel grundsätzlich und insbesondere nach dem EuGH-Urteil eine Bedrohung sei für die Apotheken. Ihre Antwort ist simpel – aber erschreckend: Sehr viele Apotheken seien ohnehin und auch schon im Jahr 2015 so angeschlagen gewesen, dass der Versandhandel für die schwierige Lage gar nicht verantwortlich sein könnte. Wörtlich heißt es dazu im Gutachten:
„Die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken ist bereits mit Stand 2015 als für 47 Prozent aller Apotheken-Unternehmen als schlecht anzusehen. Der europäische Versandhandel kann daher rein zeitlich nicht für die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Apotheken verantwortlich gemacht werden. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten betreffen insbesondere städtische Kreise (5.200 von 7.600 Apotheken) und stehen damit nicht in direktem Zusammenhang mit einer flächendeckenden Versorgung. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind weder durch das Verbot des Versandhandels noch durch die allgemeine Vergütung über die AMPreisV zu beheben.“
Vielmehr unterstützen die Gutachter den Vorschlag, einen Strukturfonds für Landapotheken zu gründen. Es gebe etwa 700 Landapotheken und weitere 1600 Standorte, die wegen ihrer Bedeutung für die flächendeckende Versorgung überprüft werden sollten. Welche Apotheken das genau seien, müsse man identifizieren und diese dann explizit unterstützen.
Aber sollte sich die Agentur nicht eigentlich nur mit der Arzneimittelpreisverordnung, also mit dem Apothekenhonorar beschäftigen? Eigentlich schon. Aber das BMWi hat die Gutachter im Februar 2016 – also etwa acht Monate vor dem EuGH-Urteil – mit einer weiteren Thematik beauftragt. Im Gutachten heißt es dazu:
„Das BMWi beauftragte die 2hm am 13. Februar 2016, in Erweiterung des Forschungsprojektes und konsistent mit den räumlichen und sachlichen Bezugsrahmen des übrigen Forschungsprojektes die Konsequenzen von Marktanteilssteigerungen des europäischen Versandhandels auf die wirtschaftliche Situation der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland zu berechnen und im Rahmen des Forschungsberichts darzustellen.“
Die Gutachter erklären auch, wie sie dabei vorgegangen sind:
„Dafür werden in dem vorliegenden Gutachten die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Jahresstatistik im Handel der Apotheken auf der Ebene von Siedlungsstrukturellen Kreistypen in Bezug auf Rohertragseffekte bei Simulation von Absatzverschiebungen der Rx-Fertigarzneimittel zum ausländischen Versandhandel ausgewertet.“
2 Kommentare
SPD
von Dr.Diefenbach am 13.12.2017 um 14:47 Uhr
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Vernichtungsfeldzug
von Karl Friedrich Müller am 13.12.2017 um 12:28 Uhr
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