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Was sagen die Honorar-Gutachter zum Versandhandel?
Eigentlich hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Agentur 2hm damit beauftragt, die Arzneimittelpreisverordnung zu überprüfen. Mit Blick auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung erweiterte das Ministerium seinen Auftrag jedoch: Die Gutachter haben nun auch die Rolle des Versandhandels analysiert – und kommen zu dem Schluss, dass der Versandhandel keine Gefahr für die Apotheker darstelle. Denn die wirtschaftlich schwachen Apotheken wären ohnehin „gestorben“.
DAZ.online liegt inzwischen eine aktualisierte Form (vom 19. November) des Honorar-Gutachtens vor, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bei der Agentur 2HM in Auftrag gegeben hatte. Hauptsächlich wurde das neue Dokument redaktionell ergänzt. Ausdrücklich erwähnt ist aber auch in dieser Version, dass es keine Endversion ist – die Prüfungen des Bundesamtes für Statistik seien beispielsweise noch nicht eingearbeitet. Und somit ist auch dieser Zwischenstand weiterhin mit Vorsicht zu genießen.
Neben der Honorar-Debatte enthält das Papier allerdings auch sehr viele versorgungsrelevante Fragen – wie etwa mehrere Abschnitte über die Rolle und die Bedeutung des Versandhandels in Deutschland. Die Gutachter haben sich mit Blick auf den Versandhandel zwei Fragen gewidmet: Wird der Versandhandel als Ergänzung beziehungsweise sogar als Ersatz von Apotheken benötigt? Und: Stimmt es wirklich, dass der EU-Versand und seine Rx-Boni eine Bedrohung für die flächendeckende Versorgung darstellen? Die Antworten auf beide Fragenkomplexe dürften vielen Apothekern nicht gefallen.
Versandhandel und flächendeckende Versorgung
Schon in der etwas länger bekannten Zusammenfassung am Anfang des Dokumentes beschäftigen sich die Gutachter mit der Bedeutung des Versandhandels in der Versorgungsstruktur. Dabei stellen sie zunächst fest, dass es überhaupt keine Legaldefinition für eine „flächendeckende Versorgung“ gebe, sodass das „Ausmaß einer flächendeckenden Versorgung aktuelle nicht messbar ist“. In der Folge stellen sie weiterhin fest, dass die Debatte um das „Apothekensterben“ aus ihrer Sicht fehlgeleitet sei – schließlich handele es sich um eine Konsolidierung.
Beim
Punkt „Erreichbarkeit von Apotheken“ kommen die Gutachter erstmals auf den
Versandhandel zu sprechen und erklären: „Über
Versandapotheken ist es möglich, Arzneimittel auch bei stark eingeschränkter
Mobilität zuhause zu erhalten.“ Und so kommt die Gutachten-Agentur zu einem für
viele Apotheker sicherlich ernüchterndem Fazit:
„Die flächendeckende Versorgung ist in Deutschland aktuell nicht gefährdet. Um die Flächendeckung mit Vor-Ort-Apotheken zukünftig sicherzustellen, ist eine aktuelle Analyse der Erreichbarkeit von dem Hintergrund der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung zu empfehlen. Es kann aus Sicht der Autoren nicht das Ziel einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung sein, vollausgestattete Apotheken mit täglicher Öffnungszeit an Orten zur Verfügung zu stellen, in der weder Ärzte verfügbar sind noch Lebensmittel eingekauft werden können. Ein Verbot des Versandhandels ist nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen, da der Versandhandel Arzneimittel direkt nach Hause liefert. Aus der Sicht einer flächendeckenden Versorgung sind Botendienste von Vor-Ort-Apotheken und Lieferungen von Versandapotheken effiziente Versorgungsformen der Bevölkerung in der Fläche.“
2 Kommentare
SPD
von Dr.Diefenbach am 13.12.2017 um 14:47 Uhr
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Vernichtungsfeldzug
von Karl Friedrich Müller am 13.12.2017 um 12:28 Uhr
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