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Umverteilung
Overwiening: Honorar-Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen
Auch Medikationsplan und AMTS-Honorar aus dem Fixum abzweigen
Overwienings Vorschlag ähnelt einem Honorar-Modell, das vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken und den Grünen verfolgt wird. Beide fordern, dass die Apotheker 16 Cent ihres Fixums in einen Fonds einzahlen, von dem umsatzschwache Apotheken profitieren. In der Branche war der Vorschlag kritisiert worden. Unter anderem hatten viele Apotheker moniert, dass sie nicht 16 Cent ihres Fixums abgeben könnten.
*Nachtrag: Allerdings sehen Grüne und BVDVA diesen Vorschlag als Alternative zum Rx-Versandverbot, Overwiening hingegen hält es nach wie vor für unerlässlich, den Versandhandel auf OTC zu beschränken.
Auf der heutigen Kammerversammlung erklärte Overwiening daher auch, dass man natürlich auch einen Extra-Betrag fordern könne, der dann umverteilt wird, um sich nicht aus dem Fixum bedienen zu müssen. Auch diesen Vorschlag gebe es in der AG Honorierung. Overwiening ist selbst Mitglied in der AG Honorierung der ABDA, die 2011 gegründet wurde und direkt an den Geschäftsführenden Vorstand berichtet. Welches Modell zum Tragen kommen könne, hänge aber sehr von dem Ergebnis des Honorar-Gutachtens ab. Wenn man am Ende der Meinung sei, die Apotheker erhielten zu wenig, sei ein zusätzlicher Betrag natürlich denkbar. „Aber wer glaubt das schon?“ fragte Overwiening.
Auch eventuelle Honorare für den Medikationsplan und AMTS sollten nach Overwienings Ansicht aus dem Fixhonorar bestritten werden. Auch hier schwebt ihr ein Fondsmodell vor, wie beim Nacht- und Notdienstfonds, aus dem die Gelder dann an die Apotheken, die die Leistungen erbringen, umverteilt werden. Eine Honorarordnung lehnte Overwiening ab. Der Grund: Sie würde die Apotheken mit anderen Leistungserbringern vergleichbar machen und könnte Begehrlichkeiten bei allen möglichen anderen Dienstleistern oder Firmen wecken. So könnten Pflegedienste zum Beispiel auf die Idee kommen, die Adhärenz zu überwachen. Die Vergütung für AMTS und Medikationsplan an die Arzneimittelabgabe zu koppeln, was ja bei einer Finanzierung über das Fixhonorar der Falle wäre, würde wiederum zu einer Apothekenpflicht von AMTS und Medikationsplan führen, so Overwiening.
Der Vorschlag von Overwiening erscheint letztlich nicht ganz neu. DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn hat ein solches Fonds-Modell bereits im vergangenen Mai sowohl in der DAZ (Nr. 20/2017, S. 26) als auch auf dem niedersächsischen Apothekertag vorgestellt. Er betont in seinem Beitrag, dass die Fondseinnahmen durch die Verknüpfung mit den Packungen gesichert wären. Zugleich könnten beliebige Leistungsmerkmale honoriert werden, ohne damit Fehlanreize für die zahlenden Krankenkassen oder Patienten zu setzen.
12 Kommentare
Vernichtungsfeldzug
von Karl Friedrich Müller am 22.11.2017 um 6:22 Uhr
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Baa-Zonggggg
von Wolfgang Müller am 22.11.2017 um 1:01 Uhr
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Das sogenannte ..
von Karl Friedrich Müller am 21.11.2017 um 20:23 Uhr
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den Sozialismus in seinem Lauf....
von Andreas Grünebaum am 21.11.2017 um 19:07 Uhr
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den Sozialismus in seinem Lauf....
von Andreas Grünebaum am 21.11.2017 um 19:07 Uhr
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Nicht aus bestehender Vergütung
von Franz Sedlmayr am 21.11.2017 um 19:00 Uhr
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wie aus Kassenfeder...
von Andreas Flöter am 21.11.2017 um 18:46 Uhr
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AW: wie aus Kassenfeder
von Andreas Grünebaum am 21.11.2017 um 19:11 Uhr
AW: wie aus Kassenfeder
von Bernd Jas am 25.11.2017 um 9:46 Uhr
Gefährlicher Vorschlag
von Friedemann Ahlmeyer am 21.11.2017 um 16:52 Uhr
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hmhm
von Peter Lahr am 21.11.2017 um 16:30 Uhr
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AW: hmhm
von Andreas Grünebaum am 21.11.2017 um 19:12 Uhr
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