- DAZ.online
- News
- Politik
- „Wenn das stimmt, kann ...
Katrin Vogler (Linke) zum angeblichen Honorarüberhang
„Wenn das stimmt, kann ich das Gutachten nicht ernst nehmen“
Bereits im Vorfeld gab es Bedenken an der Methodik
Befürchtungen, das Gutachten könnte die Realität und Komplexität der Arbeit in der Apotheke nicht angemessen abbilden, waren bereits im Vorfeld geäußert worden. So legte beispielsweise DAZ-Autor Dr. Thomas Müller-Bohn in seinem Beitrag „Viele Fragen - schwierige Antworten“ unter anderem das Problem einer Durchschnittsbetrachtung, wie sie in der Studie vorgenommen wurde, dar. Er wunderte sich damals sehr darüber, dass offenbar nicht danach gefragt wurde, ob und in welchem Umfang die Apotheken Heime oder Krankenhäuser versorgen, Versandhandel oder Großhandel betreiben, eher seltene Dienstleistungen anbieten oder Leistungen im Rahmen des Medikationsmanagements erbringen. Denn solche Spezialisierungen beeinflussten die Kostenstruktur der Apotheken und die Verteilung des Arbeitsaufkommens auf verschiedene Arbeitsbereiche nachhaltig, wie er schreibt. Da diese Spezialbereiche eigenständig honoriert werden, müssten sie schon aus formalen Gründen vom „normalen Versorgungsauftrag“, der allein über den Festzuschlag gemäß Arzneimittelpreisverordnung honoriert wird, getrennt werden, so Müller-Bohn. Denn der politische Zweck der Arzneimittelpreisverordnung sei die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Dazu müsse eine Apotheke auskömmlich honoriert werden, wenn sie ihren „normalen“ Versorgungsauftrag vor Ort wahrnimmt. Hier drohe aber das typische Problem von Durchschnittsbetrachtungen, so der Apothekenwirtschaftsexperte. Das Honorar dürfe aber nicht nur für einen theoretischen Durchschnitt ausreichen. Denn an vielen Standorten könne nicht erwartet werden, dass Apotheken ihre Einnahmen durch lukrative Extrageschäfte aufbessern.
Veröffentlichungsdatum unbekannt
Sollte sich die angeblich ausgewiesene Zahl von 1,7 Milliarden Euro bewahrheiten, würde das die
Bedenken bestätigen. Ein Termin für die Veröffentlichung ist aber bislang nicht bekannt. Es geht allerdings das Gerücht, dass das BMWi das Statistische Bundesamt Destatis zur Prüfung des Entwurfs hinzugezogen hat. Offiziell heißt es seitens
des BMWi: „Das Gutachten zur Arzneimittelpreisverordnung ist noch nicht
final abgenommen. Dieses Verfahren läuft noch und dauert an.“
6 Kommentare
unglaubiche Peinlichkeit
von Hubert Kaps am 11.11.2017 um 11:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Unglaubiche Peinlichkeit mit großer Wirkung ...
von Christian Timme am 11.11.2017 um 21:12 Uhr
Ziel wird schon erfüllt !
von ratatosk am 10.11.2017 um 23:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Apothekenhonorar
von Lisa D. am 10.11.2017 um 19:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Pisa ist überall ...
von Christian Timme am 10.11.2017 um 16:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
2hm Gutachten
von Hermann Eiken am 10.11.2017 um 16:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.