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Johann-Magnus von Stackelberg (GKV-Spitzenverband) im Interview
Inhabergeführte Apotheke oder Kette? „Das ist nachrangig!“
Versandapotheken – ein seriöser Versorgungspartner?
DAZ.online: Darüber dass der GKV-Spitzenverband DocMorris und die Europa Apotheek Venlo (EAV) unbedingt im Rahmenvertrag halten will und die Kassen auch ausdrücklich sagen, dass sie Selektivverträge mit Versendern abschließen wollen, sind viele Apotheker verärgert. Sind Versandapotheken für Sie ein seriöser Versorgungspartner, wie jede andere Apotheke auch?
Von Stackelberg: Der GKV-Spitzenverband ist wettbewerbsneutral. Bezogen auf ausländische Apotheken weist uns der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V die Aufgabe zu, nach Anhörung Vertragsmaßnahmen nach § 11 dieses Vertrages zu ergreifen. Daher prüfen wir bei entsprechenden Hinweisen, ob die Voraussetzungen für solche Maßnahmen vorliegen. Und wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, dann ergreifen wir eben auch keine Maßnahmen. Das mag manch einer als Unterstützung verstehen. Für uns ist es die Ausübung unserer rahmenvertraglich verankerten Aufgabe.
„Hätte der Gesetzgeber die Ausweitung des pharmazeutischen Dienstleistungsangebots ausdrücklich gewünscht, hätte er entsprechende Vorschläge zum Vierten AMG-Änderungsgesetz aufgreifen können.“
DAZ.online: Ist es auch vielleicht Ihr politisches Ziel, einen Anbieter im Markt zu halten, der bestehende Gesetze immer wieder austestet und infrage stellt? Schließlich teilen Sie ja viele Ansichten mit den Versendern…
Von Stackelberg: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über mögliche Motive von einzelnen Marktteilnehmern nicht spekulieren werden. Fehlanreize des Gesetzes zu kritisieren, gehört für uns zum demokratischen Miteinander dazu. Das schließt aber auch ein, dass man sich an Recht und Gesetz hält, solange sie gelten.
DAZ.online: Ein Blick in die Zukunft. Die Apotheker wünschen sich, dass sie in Zukunft mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten dürfen und dafür zusätzlich vergütet werden. Die Aufsichtsbehörden der Kassen vermissen dafür aber die gesetzliche Grundlage. Wie sehen Sie das? Sollten Apotheker das dürfen?
Von Stackelberg: Schon heute können Apotheken an vertraglich vereinbarten Versorgungsformen teilnehmen. Hätte der Gesetzgeber die Ausweitung des pharmazeutischen Dienstleistungsangebots ausdrücklich gewünscht, hätte er entsprechende Vorschläge zum Vierten AMG-Änderungsgesetz aufgreifen können, was er nicht tat.
12 Kommentare
Der Mann hat natürlich recht...
von Christian Becker am 28.08.2017 um 7:29 Uhr
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AW: Apothekensterben
von Holger am 28.08.2017 um 8:34 Uhr
online Krankenversicherung
von Hermine Minges am 27.08.2017 um 22:59 Uhr
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An die Kette ?
von Reinhard Rodiger am 26.08.2017 um 16:31 Uhr
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GKV - schäbig bis ins Mark betriebswirtschaftlich ignorant
von Ratatosk am 25.08.2017 um 18:55 Uhr
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Dann wollen wir mal hoffen,
von Rita Längert am 25.08.2017 um 11:31 Uhr
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AW: Dann wollen wir mal hoffen
von Christian Becker am 26.08.2017 um 11:07 Uhr
warum
von Karl Friedrich Müller am 25.08.2017 um 10:46 Uhr
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Letzte Frage
von Mathias Mallach am 25.08.2017 um 10:03 Uhr
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Apothekenketten
von Dr. Radman am 25.08.2017 um 9:59 Uhr
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Nachrangig
von Anita Peter am 25.08.2017 um 7:49 Uhr
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AW: Egal?
von Holger am 28.08.2017 um 8:39 Uhr
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