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Johann-Magnus von Stackelberg (GKV-Spitzenverband) im Interview
Inhabergeführte Apotheke oder Kette? „Das ist nachrangig!“
Was stört an den Daten zum Apothekenhonorar
DAZ.online: Zum Apothekenhonorar. Sie stellen seit Jahren die von den Apothekern vorgelegten Daten zu ihrer wirtschaftlichen Lage infrage. Was stört Sie an den Daten?
Von Stackelberg: Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die regelmäßig vorgetragenen Forderungen der Apothekerschaft nach einer Erhöhung der Vergütung ohne aussagekräftige Daten für uns nicht nachvollziehbar sind. Die Veröffentlichungen der ABDA reichen hierzu nicht aus. Wir zweifeln nicht die Daten einzelner Apotheken an, die den Veröffentlichungen zugrunde liegen. Unklar ist aber sehr wohl, ob die betrachteten Apotheken wirklich repräsentativ für die gesamte Apothekenlandschaft in Deutschland sind. Wenn Sie sich erinnern, wurde die Aussagekraft der Daten auch im Jahr 2012, bei der Erhöhung des Festzuschlags auf 8,35 Euro, durch das BMWi angezweifelt. Insofern ist es erstaunlich, dass die Apotheker bisher keine Bemühungen unternommen haben, Klarheit hinsichtlich der Repräsentativität ihrer Daten zu schaffen. Die gleiche Diskussion hatten wir übrigens auch bei den Verhandlungen zum Apothekenabschlag nach § 130 SGB V, in denen seitens des DAV keine nachvollziehbaren Zahlen vorgelegt werden konnten. Seitens der Apothekerschaft bestand damals keine Bereitschaft, die im damaligen § 130 SGB V geforderten Datengrundlagen – eine standardisierte Leistungsbeschreibung sowie Betriebsergebnisse repräsentativ ausgewählter Apotheken – zu erarbeiten. Mittlerweile ist der Abschlag gesetzlich festgeschrieben.
„Dass im Rahmen des AMVSG erneut ohne empirische Grundlage eine neue Vergütung für Rezepturen festgelegt wurde, bleibt unverständlich.“
DAZ.online: Was erhoffen Sie sich denn vom Honorar-Gutachten des BMWi?
Von Stackelberg: Das Ziel des Forschungsprojekts des BMWi, endlich nachvollziehbare Informationen in diesem Gebiet zu schaffen, begrüßen wir ausdrücklich. Unverständlich bleibt, dass im Rahmen des AMVSG erneut ohne empirische Grundlage eine neue Vergütung für Rezepturen festgelegt wurde.
DAZ.online: Wie hoch sollte das Fixhonorar denn aus Ihrer Sicht sein?
Von Stackelberg: Die Frage, wie hoch ein Festzuschlag auszufallen hat, kann erst auf einer validen Datenbasis beantwortet werden. Insofern kann ich Ihnen hierzu derzeit keine Antwort geben
12 Kommentare
Der Mann hat natürlich recht...
von Christian Becker am 28.08.2017 um 7:29 Uhr
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AW: Apothekensterben
von Holger am 28.08.2017 um 8:34 Uhr
online Krankenversicherung
von Hermine Minges am 27.08.2017 um 22:59 Uhr
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An die Kette ?
von Reinhard Rodiger am 26.08.2017 um 16:31 Uhr
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GKV - schäbig bis ins Mark betriebswirtschaftlich ignorant
von Ratatosk am 25.08.2017 um 18:55 Uhr
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Dann wollen wir mal hoffen,
von Rita Längert am 25.08.2017 um 11:31 Uhr
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AW: Dann wollen wir mal hoffen
von Christian Becker am 26.08.2017 um 11:07 Uhr
warum
von Karl Friedrich Müller am 25.08.2017 um 10:46 Uhr
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Letzte Frage
von Mathias Mallach am 25.08.2017 um 10:03 Uhr
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Apothekenketten
von Dr. Radman am 25.08.2017 um 9:59 Uhr
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Nachrangig
von Anita Peter am 25.08.2017 um 7:49 Uhr
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AW: Egal?
von Holger am 28.08.2017 um 8:39 Uhr
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