Orale Laxanzien in abgeteilter Darreichungsform
N1 = 8-12 N2 = 27-33 N3 = 48-50
Ist Macrogol als Arzneimittel verordnet, darf auch nur ein
anderes Macrogol-Arzneimittel abgegeben werden. Die Laxanzien können apothekenpflichtig
sein oder der Verschreibungspflicht unterliegen. Apotheker müssen sich – wie für
alle anderen Arzneimittel auch – an den Rahmenvertrag über die
Arzneimittelversorgung halten, folglich Rabattverträge
beachten.
Verschreibungspflichtige Macrogol-haltige Arzneimittel sind die Importe Movicol Junior aromafrei von CC-Pharma, Emra, Milinda und Pharma Gerke. Das einzig generische Präparat gibt es von Al: Macrogol Al 6,9 g Plv. Rx-Movicole erstattet die GKV auch für Erwachsene. Selbst wenn diese – wie die oben genannten – nur für Kinder zugelassen sind. Die Apotheke riskiert keine Retaxation. Die Verantwortung liegt beim Arzt, er verordnet off label außerhalb der zugelassenen Indikation. Ein eventueller Regress trifft somit den Arzt und nicht die Apotheke.
Sind die Macrogol-Arzneimittel apothekenpflichtig, darf die Apotheke diese nur für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Kinder mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zulasten der Krankenkassen abgeben. Für diese Patientengruppe erstattet die GKV die Arzneimittelkosten. Ob eine Entwicklungsstörung bei einem Kind vorliegt oder nicht, muss die Apotheke nicht prüfen. Für Erwachsene sind Macrogole als apothekenpflichtige Arzneimittel eigentlich nicht erstattungsfähig. Sie stehen aber als Laxanzien in der sogenannten OTC-Übersicht, der Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie „Zugelassene Ausnahmen zum Verordnungsausschluss“. Das heißt, in bestimmten Fällen können sie auch für Erwachsene auf Kassenrezept verschrieben werden, zum Beispiel während einer Opioid-Therapie.
Für Macrogol-Arzneimittel gilt die Packungsgrößenverordnung. Sie definiert für orale Laxanzien in abgeteilter Darreichungsform die N-Bereiche N1 = 8-12, N2 = 27-33, N3 = 48-50.
Bei einer Stückzahlverordnung eines Macrogol-Arzneimittels dürfen Apotheker nur die größte mit N3 = 50 Stück oder ein Vielfaches dieser Packung abgeben - wenn der Arzt auf das Vielfache durch ein Ausrufezeichen oder „exakte Menge“ hinweist. Fehlt dieser Vermerk allerdings, zählt das nach neuem Rahmenvertrag § 3 Absatz 7f zu den „unbedeutenden Fehlern“, die Krankenkassen nicht mehr retaxieren dürfen. Movicol Junior aromafrei 90 Stück von PharmaGerke erstattet die GKV als verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht. Das Gerke-Movicol überschreitet als Jumbopackung „die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl“, ist aber kein Vielfaches von Nmax. Wäre es als Medizinprodukt zertifiziert – wäre die Sachlage eine andere.
N1 = 8-12 N2 = 27-33 N3 = 48-50
4 Kommentare
Anfrage
von Friedel Schmidt am 11.05.2019 um 14:47 Uhr
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Zum Glück nicht reingefallen
von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:39 Uhr
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Irrsinn bei der Movicolverschreibung!
von Heiko Barz am 18.08.2017 um 8:59 Uhr
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AW: Irrsinn bei der Movicolverschreibung
von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:42 Uhr
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