Arzneimittel oder Medizinprodukt

Macrogol-Rezepte richtig beliefern – so geht`s

Stuttgart - 18.08.2017, 07:00 Uhr

Welches Macrogol darf die Apotheke zulasten der GKV abgeben? (Foto: gpointstudio / Fotolia)

Welches Macrogol darf die Apotheke zulasten der GKV abgeben? (Foto: gpointstudio / Fotolia)


Wenn das Macrogol ein Arzneimittel ist …

Ist Macrogol als Arzneimittel verordnet, darf auch nur ein anderes Macrogol-Arzneimittel abgegeben werden. Die Laxanzien können apothekenpflichtig sein oder der Verschreibungspflicht unterliegen. Apotheker müssen sich – wie für alle anderen Arzneimittel auch – an den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung halten, folglich Rabattverträge beachten.

Macrogole als verschreibungspflichtige Arzneimittel

Verschreibungspflichtige Macrogol-haltige Arzneimittel sind die Importe Movicol Junior aromafrei von CC-Pharma, Emra, Milinda und Pharma Gerke. Das einzig generische Präparat gibt es von Al: Macrogol Al 6,9 g Plv. Rx-Movicole erstattet die GKV auch für Erwachsene. Selbst wenn diese – wie die oben genannten – nur für Kinder zugelassen sind. Die Apotheke riskiert keine Retaxation. Die Verantwortung liegt beim Arzt, er verordnet off label außerhalb der zugelassenen Indikation. Ein eventueller Regress trifft somit den Arzt und nicht die Apotheke.

Macrogole als apothekenpflichtige Arzneimittel

Sind die Macrogol-Arzneimittel apothekenpflichtig, darf die Apotheke diese nur für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Kinder mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zulasten der Krankenkassen abgeben. Für diese Patientengruppe erstattet die GKV die Arzneimittelkosten. Ob eine Entwicklungsstörung bei einem Kind vorliegt oder nicht, muss die Apotheke nicht prüfen. Für Erwachsene sind Macrogole als apothekenpflichtige Arzneimittel eigentlich nicht erstattungsfähig. Sie stehen aber als Laxanzien in der sogenannten OTC-Übersicht, der Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie „Zugelassene Ausnahmen zum Verordnungsausschluss“. Das heißt, in bestimmten Fällen können sie auch für Erwachsene auf Kassenrezept verschrieben werden, zum Beispiel während einer Opioid-Therapie. 

Normgrößen bei Macrogolen

Für Macrogol-Arzneimittel gilt die Packungsgrößenverordnung. Sie definiert für orale Laxanzien in abgeteilter Darreichungsform die N-Bereiche N1 = 8-12, N2 = 27-33, N3 = 48-50.

Bei einer Stückzahlverordnung eines Macrogol-Arzneimittels dürfen Apotheker nur die größte mit N3 = 50 Stück oder ein Vielfaches dieser Packung abgeben - wenn der Arzt auf das Vielfache durch ein Ausrufezeichen oder „exakte Menge“ hinweist. Fehlt dieser Vermerk allerdings, zählt das nach neuem Rahmenvertrag § 3 Absatz 7f zu den „unbedeutenden Fehlern“, die Krankenkassen nicht mehr retaxieren dürfen. Movicol Junior aromafrei 90 Stück von PharmaGerke erstattet die GKV als verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht. Das Gerke-Movicol überschreitet als Jumbopackung „die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl“, ist aber kein Vielfaches von Nmax. Wäre es als Medizinprodukt zertifiziert – wäre die Sachlage eine andere.

Orale Laxanzien in abgeteilter Darreichungsform

N1 = 8-12     N2 = 27-33      N3 = 48-50



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Anfrage

von Friedel Schmidt am 11.05.2019 um 14:47 Uhr

Frage zu Macrogol
Wird das Produkt von der Krankenkasse bezahlt?

Gruß F. Schmidt

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Zum Glück nicht reingefallen

von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:39 Uhr

Kam erst kürzlich in einer unserer Filialen vor. Ich war selbst vor Ort. Der Arzt oder wohl besser die angelernte Helferin hatte in Unkenntnis der Sachlage den Rx-Import als N3 "verordnet". Nachdem unsere PTA freundlich angab, dass wir in diesem Fall leider nur eine 30er Packung des Importes abgeben könnten, wurde die Kundin nachdenklich, da sie angeblich in Deutschlands größter Apothekengruppe "Die andere Apotheke" die Großpackung schon immer bekommen hätte und nahm das Rezept wieder mit. Naja, wahrscheinlich haben die in der Praxis wie ansonsten hier üblich "Briefmarken deponiert".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Irrsinn bei der Movicolverschreibung!

von Heiko Barz am 18.08.2017 um 8:59 Uhr

Hier liegt ein klassischer Schwachsinn in der Verschreibungsverordnug vor
Ein System, das nur für die Regressabteilungen der KKassen geschaffen wurde.
Zum Großteil wird Movicol und Andere zur Opioidbegleitverordnung eingesetzt, wozu dabei solch ein Verwirrspiel.
Als Kabarettist wäre dieses Faktum ein brüllender Einsteiger in diese Farce der Arzneimittelversorung.
Hat eigentlich irgendeine KKasse sich mal die Mühe gemacht, diese Feinheiten der Verordnungsidiotie ihren Versicherten in den Krankenbroschüren zu beschreiben und mit Logik zu untermauern?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Irrsinn bei der Movicolverschreibung

von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:42 Uhr

Stimmt auf jeden Fall. Andererseits wäre es auch wünschenswert, wenn die Ärzte für den Schwachsinn, welchen sie oder ihre Arzthelferinnen "verordnen" in Regress gezogen würden. Dann könnten wir uns den ganzen Aufwand sparen und entspannte auf einen wirkungsvollen Aufschrei der Ärzteschaft warten. Dem munteren Treiben der GKV wäre dann schnell Einhalt geboten.

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