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Niedersachsen
ADKA bekräftigt Forderung nach Stationsapothekern
Die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in allen Kliniken in Niedersachsen bezeichnet der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker ADKA als „längst überfälligen Schritt“. Kürzlich hatte die dortige Krankenhausgesellschaft mit Pappkameraden gegen die Gesetzesänderung protestiert, doch laut ADKA überzeugen die Einwände nicht.
Als Reaktion auf eine Serie von Pflegemorden bereitet die niedersächsische Landesregierung derzeit eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes vor, das unter anderem die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern vorschreiben soll: Pro 300 Betten soll sich zukünftig mindestens ein Apotheker um die Arzneimitteltherapie kümmern. Hiergegen hatte sich die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft kürzlich vor dem Landtag in Hannover ausgesprochen – und neben den Kosten sowie einer Bevorzugung von Pharmazeuten auch vorgebracht, dass es überhaupt nicht genug qualifizierte Apotheker gebe.
Nun erklärte der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), die verpflichtende Einführung des Stationsapothekers sei zur Verbesserung der Patientensicherheit im Krankenhaus „unerlässlich“. „Das Gewinnstreben der Krankenhäuser darf nicht zulasten der Patienten gehen“, betonte der Verband in einer Stellungnahme. „Das Krankenhaus hat die Pflicht, den Patienten die beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen.“
Nirgendwo in Europa gebe es so wenig Apotheker in Krankenhäusern wie in Deutschland, kritisierte die ADKA. Von rund 50.000 Apothekern in Deutschland seien nur 2000 in Krankenhäusern angestellt. „Während in Großbritannien im Durchschnitt 4,4 Apotheker pro 100 Betten im Krankenhaus beschäftigt sind, hat Deutschland weniger als 0,4“, heißt es.
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