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Welche Punkte sind bei der Beratung in der Apotheke wichtig? Was für Zusatzinformationen können Sie zu den verordneten Arzneimitteln geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Allopurinol-Tabletten und ein Nitrat-Spray für eine alte Dame.
Formalien-Check
Die Stammkundin klagt, dass es ihr gar nicht gut gehe. Gestern sei der Doktor zu einem Hausbesuch bei ihr gewesen. Sie habe kaum Luft bekommen. Ihre Allopurinol-Tabletten kenne sie ja bereits. Sie möchte allerdings wissen, was ihr der Arzt denn da noch aufgeschrieben habe.
Verordnet sind einhundert Tabletten Allo-CT® 300 mg sowie eine Packung Nitro Spray. Die Verordnung ist nicht vollständig, die Angaben sind jedoch ausreichend. Die Kundin bestätigt auf Nachfrage, bei der ortsansässigen AOK versichert zu sein.
Um Retaxationen zu vermeiden, können das
Institutionskennzeichen im Feld „Kassen-Nummer“ sowie die Versicherten-Nummer
handschriftlich ergänzt werden. Alle Ergänzungen sind mit Datum und
Unterschrift zu versehen. Die 9-stellige Betriebsstättennummer (BSNR) findet
sich in der vorgedruckten Codierzeile unten rechts auf dem Rezept. Die
lebenslange Arztnummer (LANR) ist im Stempel enthalten.
Für Position eins hat der Arzt den aut-idem-Austausch ausgeschlossen. Die Angaben für Position zwei sind nicht eindeutig. Nach Rücksprache soll es eine Packung (N1) Nitrolingual® akut Spray sein. Hier sind Rabattverträge zu beachten.
Die Kundin ist von der Zuzahlung befreit.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
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