- DAZ.online
- News
- Politik
- Kassenverband schimpft ü...
Rezeptur- und BtM-Vergütung
Kassenverband schimpft über höheres Apothekenhonorar
Den Krankenkassen ist die Erhöhung des Apothekenhonorars für Rezepturen und die BtM-Abgabe immer noch ein Dorn im Auge. In seinem Geschäftsbericht für das Jahr 2016 erklärt der GKV-Spitzenverband, dass es für ein höheres Honorar keine Evidenz gebe. Außerdem konterkariere die vom Bundestag beschlossene Vergütungsanpassung das Honorar-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums.
Der GKV-Spitzenverband hat in dieser Woche seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Der Kassenverband fasst darin unter anderem die politischen Erfolge und Niederlagen aus Kassensicht zusammen. Das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AMVSG), das die Anpassungen am Apothekenhonorar beinhaltet, wurde eigentlich erst in diesem Jahr verabschiedet. Doch weil der Pharmadialog zwischen Pharmaindustrie und Bundesregierung 2016 abgeschlossen wurde, kommentiert der GKV-Verband auch das aus dem Pharmadialog resultierende AMVSG.
Zur Erinnerung: Für die Apotheker brachte das AMVSG zwei
wichtige Änderungen am Apothekenhonorar mit sich. Einerseits führte der
Gesetzgeber für Rezepturen ein neues Fixhonorar ein, das 8,35 Euro beträgt, von
dem allerdings der Kassenabschlag abgezogen werden muss. Außerdem erhöhten sich
im Rezepturbereich die Arbeitspreise um jeweils einen Euro. Andererseits hat
sich durch das AMVSG die Pauschale für die Abgabe dokumentationspflichtiger
Arzneimittel erhöht – von derzeit 26 Cent auf 2,91 Euro. Die Anpassung im BtM-Bereich ist die erste seit 1978, die Rezepturvergütung war seit 2004 nicht mehr angefasst worden. Beide
Honoraranpassungen gelten seit dem 13. Mai 2017.
Alle Inhalte des AMVSG im Überblick
Rezepturen und BtM-Abgabe
Bundestag beschließt höheres Apothekenhonorar
Die Krankenkassen hatten schon während des Gesetzgebungsprozesses immer wieder gegen diese Maßnahmen protestiert. Ganz im Gegenteil gebe es noch Wirtschaftlichkeitsreserven im Apothekenhonorar, erklärte der GKV-Spitzenverband damals. Wenn das Honorar angemessen wäre, könnten die Apotheker überhaupt keine Rabatte und Boni gewähren, so das Kassen-Argument. In seinem Geschäftsbericht erneuert der Kassenverband seine Kritik nun. Es gebe keine „belastbaren Belege“, die die Unterfinanzierung dieser Bereiche belegen, argumentiert der Verband. Der GKV-Spitzenverband schätzt die „Mehrbelastung“ für die Krankenkassen auf etwa 115 Millionen Euro. Hauptkritikpunkt der Kassen bleibt, dass aus ihrer Sicht keine Daten vorliegen, die eine Vergütungserhöhung für Apotheker unabdingbar machen. Der Verband weist auf das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Honorargutachten hin, dass im Frühherbst vorgestellt werden soll.
Wörtlich schreibt der Verband: „Die vorgesehene Vergütungserhöhung konterkariert das Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, im Rahmen eines Forschungsprojekts den eklatanten Mangel an aussagekräftigen Zahlen zur Kosten- und Einkommenssituation der Apotheken in Deutschland zu beheben.“ Erstmals hätten auf Basis dieses Forschungsvorhabens „evidenzbasierte Entscheidungen“ zum Apothekenhonorar getroffen werden sollen. Der Verband kommt daher zu dem Schluss: „Eine Anpassung einzelner Elemente der Verordnung ohne Evidenz stellt die Sinnhaftigkeit des Forschungsvorhabens insgesamt infrage.“
Pharma-Resümee: Licht und Schatten
Als einen Erfolg bewertet es der Kassenverband allerdings, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Preise neuer Arzneimittel grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Im Gesetzentwurf hatte das Bundesgesundheitsministerium diese Vertraulichkeit noch geplant. Dass die geplante Umsatzschwelle für neue Originalpräparate gestrichen wurde, lehnt der Kassenverband ab. Geplant war eine Schwelle, ab der die Unternehmen für ihre Medikamente nur noch den zwischen Kassen und ihnen ausgehandelten Erstattungsbetrag bekommen hätten.
Was die frühe Nutzenbewertung betrifft, veröffentlicht der GKV-SV in seinem Papier eine Bilanz zu den Erstattungsbeträgen: Demnach konnten sich zwischen dem 1. Januar 2011 und Anfang 2017 Kassen und Hersteller 133 Mal auf einen Erstattungsbetrag einigen. In 44 Fällen habe es gar keinen Zusatznutzen laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gegeben. 45 Mal habe es einen gemischten Befund gegeben – in diesen Fällen hatten nur Teilpopulationen der infrage kommenden Patienten einen wirklichen Mehrwert an dem neuen Präparat. Und in weiteren 44 Fällen lag ein komplett positiver Zusatznutzen vor. Derzeit laufen laut Verband noch 36 Verhandlungen. 14 Mal habe sich ein Hersteller während des Verfahrens dazu entschieden, sein Medikament in Deutschland vom Markt zu nehmen.
In einem weiteren Kapitel stellt der Verband die Einigung zwischen ihm und dem Deutschen Apothekerverband zum Rahmenvertrag in Sachen Retaxationen vor. Der Kassenverband erklärt, dass es zum Schiedsverfahren kam und erläutert sehr kurz, in welchen Fällen der Vergütungsanspruch des Apothekers künftig trotz Rezept-Fehlers besteht. Das Resümee des GKV-Spitzenverbandes zu den Retax-Verhandlungen: „Die rahmenvertraglichen Vorgaben sollen Fehlanreize vermeiden und keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen erzeugen.“
8 Kommentare
Die Taschen vollmachen? Damit?
von Armin Spychalski am 27.06.2017 um 19:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: GKV
von Heiko Barz am 28.06.2017 um 10:53 Uhr
Weg von den Pauschalen!
von Andreas Gruenebaum am 27.06.2017 um 18:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
GKV - schäbig bis ins Mark !
von Ratatosk am 27.06.2017 um 18:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das tut gut
von Peter Bauer am 27.06.2017 um 17:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Das tut gut
von Christian Becker am 01.07.2017 um 10:21 Uhr
Krankenkassen als kapitalistische Konzerne
von Heiko Barz am 27.06.2017 um 17:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Fake News
von Anita Peter am 27.06.2017 um 17:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.