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DAZ.online-Themenwoche
Wie viel sparen Rabattverträge wirklich?
Externe Kosten
Das vierte Problem betrifft die externen Kosten, wie sie in der Ökonomie genannt werden. Das sind solche Kosten der betrachteten Maßnahme, die nicht beim Verursacher selbst anfallen, sondern bei anderen. Dies sind beispielsweise die Patienten, denen im schlimmsten Fall gesundheitliche Schäden drohen. Außerdem zählen die wirtschaftlichen Belastungen der Apotheken und Ärzte dazu. In der Apotheke zu erklären, warum ein Arzneimittel ausgetauscht werden muss und warum das „neue“ dem „alten“ entspricht, kostet Zeit und damit Geld in Form von Personalkosten. Das vergrößerte Lager mit vielen Rabattvertragsprodukten, viele Einzel- und Sonderbestellungen beim Großhandel und Botendienste für die Nachlieferung von Rabattvertragsartikeln kosten ebenfalls Geld. Diese Kosten könnten mit einigem Aufwand sogar ermittelt werden. Nach solchen externen Kosten fragt üblicherweise niemand. Doch sie gehören in eine ökonomische Analyse aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive. Denn Einsparungen, die an anderer Stelle Kosten auslösen, bringen keinen volkswirtschaftlichen Effizienzgewinn.
Folgen für die Ergebnisrechnung
Damit gibt es viele Unzulänglichkeiten in der Berechnung der Einsparungen durch Rabattverträge und viele Kosten, die von den Einsparungen abzuziehen wären. Doch leider lässt sich keine dieser Korrekturgrößen einfach aus irgendeiner Statistik entnehmen. Für genaue Berechnungen wären die geheimen Informationen aus den Rabattverträgen und die individuellen Gesundheitsdaten der Patienten nötig. Da diese Daten systembedingt nicht vorliegen, bleiben Meldungen über die Einsparungen durch Rabattverträge meistens unwidersprochen. Für genaue Gegenrechnungen fehlen die Daten. Doch alle obigen Überlegungen zeigen, dass die tatsächlichen Einsparungen offenbar deutlich geringer sein müssen als die ausgewiesenen Zahlen.
Besonders problematisch erscheinen dabei die vielen Generika, deren Apothekeneinkaufspreise in der Größenordnung von zwei Euro oder noch deutlich darunter liegen. Wenn Arzneimittel nur ein paar Cent kosten, kann auch der Rabatt nicht größer sein. Dafür auch nur ein kleines Risiko einer Behandlungskomplikation einzugehen, erscheint sowohl ethisch als auch ökonomisch unsinnig. Außerdem kommt zum Apothekeneinkaufspreis immer der Festzuschlag der Apotheke hinzu. Daher kann ein Minirabatt den Festzuschlag für den verschwendeten Restinhalt einer „alten“ Packung nicht ausgleichen. Daher würden die tatsächlichen Einsparungen der Krankenkassen wahrscheinlich sogar steigen, wenn Rabattverträge für Arzneimittel im Niedrigstpreisbereich abgeschafft würden. Doch dafür müssten alle Folgen der Rabattverträge umfassend bewertet werden. Das wäre auch bei den höherpreisigen Arzneimitteln dringend geboten. Denn die Rabattverträge mit angeblichen Einsparungen schön zu rechnen, hilft niemandem.
2 Kommentare
Auch für nicht Studierende der "Wirtschaftswissenschaften" verständlich
von Andreas Grünebaum am 07.04.2017 um 18:37 Uhr
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"Rabattverträge" mit Hintergrund
von Heiko Barz am 07.04.2017 um 11:51 Uhr
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