DAZ.online-Themenwoche

Wie viel sparen Rabattverträge wirklich?

Süsel - 07.04.2017, 07:00 Uhr

Wie viel bleibt unterm Strich, wenn man richtig kalkuliert? Apotheker und Dipl.-Kfm- Dr. Thomas Müller-Bohm hat das getan. (Foto: tech_studio / Fotolia)

Wie viel bleibt unterm Strich, wenn man richtig kalkuliert? Apotheker und Dipl.-Kfm- Dr. Thomas Müller-Bohm hat das getan. (Foto: tech_studio / Fotolia)


Rabattverträge gelten als erfolgreiches Sparinstrument der Krankenkassen. Doch in einer Analyse zeigt Thomas Müller-Bohn, dass viele Einsparungen offenbar längst nicht so groß sind, wie sie üblicherweise ausgewiesen werden. 

Kritik an Rabattverträgen gibt es viel. Doch die vielen Argumente verblassen angesichts der berichteten Einsparungen durch die Rabattverträge. Der Beitrag „Die Krankenkassen-Goldgrube der Rabattverträge“ hat gezeigt, dass es dabei um mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr geht. Für Politiker und Krankenkassen stellt sich die Lage so dar: Patienten, Apotheker und Ärzte haben sicherlich ihre Mühe und manchmal mag es auch teure Komplikationen geben. Doch was ist das schon im Vergleich zu einigen Milliarden Euro? Auch Politiker müssen viel kämpfen, wenn sie eine Idee durchsetzen wollen, die Milliarden kostet. Viele wirksame Wahlkampfversprechen wären weitaus billiger zu haben als die Abschaffung der Rabattverträge. So scheint es jedenfalls beim Blick auf die veröffentlichten Zahlen.

Wenn das Geld das einzige Argument für die Rabattverträge ist, muss die Rechnung natürlich hieb- und stichfest sein. Doch sind die propagierten Einsparungen durch Rabattverträge realistisch? - Da kommen einige Zweifel auf.

Falsche Vergleichspreise

Das erste Problem betrifft die Preiskomponente bei der Berechnung der Einsparungen. Leider sind die Rabatte geheim. Die Krankenkassen argumentieren gerne mit der großen Summe der Einsparungen, geben aber nicht an, welches Arzneimittel welchen Rabatt erzielt. Die Einsparungen lassen sich daher nicht nachrechnen. Solange die Krankenkassen keine andere Berechnung veröffentlichen, kann jedoch angenommen werden, dass mit den Einsparungen die Summe der Rabatte gemeint ist. Wenn das Rabattvertragsprodukt einen eher hohen Listenpreis hat, muss der Rabatt viel größer als bei einem niedrigen Listenpreis sein, damit am Ende der gleiche Preis herauskommt. Doch gespart ist damit gar nichts. Die angebliche Einsparung entsteht dann nur durch den unpassenden Vergleich. Ein fairer Vergleich müsste gegenüberstellen, was die Krankenkassen mit Rabattverträgen zahlen und was sie ohne Rabattverträge zahlen müssten. Zu dieser Rechnung gehören auch die Vorteile, die sich aus anderen Steuerungsinstrumenten ergeben würden, wenn es keine Rabattverträge gäbe. In der Sprache der Ökonomie wären das die Opportunitätserlöse der Krankenkassen. Das könnten beispielsweise die Vorteile aus Zielpreisvereinbarungen sein, die die Apotheker vor den Zeiten der Rabattverträge angeboten hatten. Ein fairer Vergleich müsste den Mischpreis einer kleinen Gruppe sehr billiger Anbieter mit dem Rabattvertragspreis vergleichen. Immer dann, wenn der Rabattvertrag nicht an einen dieser Anbieter geht, würde diese Rechnung eine geringere Einsparung ergeben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Auch für nicht Studierende der "Wirtschaftswissenschaften" verständlich

von Andreas Grünebaum am 07.04.2017 um 18:37 Uhr

Man kann es einfach so ausdrücken:
In einem Markt bietet ein Händler meinetwegen einen PC-Monitor der Marke "Billig" und einen völlig gleichwertigen Monitor der Vertriebsmarke "noch Billiger" vom gleichen Hersteller an. Der Händler verdient an beiden Geräten die gleiche Marge x Euro. Der eine Monitor kostet 500 Euro, der andere 600 Euro. Der Kunde fragt nach einem Rabatt. Der Händler erklärt ihm, dass er auf den 500 Euro Monitor keinen Rabatt geben könne. Nach harten, sich hinziehenden Verhandlungen erhält der Käufer endlich vom genervten Verkäufer 17% Rabatt für das Display des Herstellers "billiger" für 498 Euro. Seiner Frau erzählt er aber nicht, dass er nach Tagelangen Verhandlungen gerade einmal 2 Euro oder mithin 0,4% Rabatt ausgehandelt habe, sondern, dass er 17% Rabatt oder sogar 102 Euro Rabatt erhalten habe.

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"Rabattverträge" mit Hintergrund

von Heiko Barz am 07.04.2017 um 11:51 Uhr

Der umfangreiche Bericht, Herr Dr. Müller-Bohn, liest sich für uns nicht Wirtschaft Studierte recht kompliziert, aber das Wesentliche sollten wir verstanden haben.
Zum Einen die immer noch nebulösen Rabatteinnahmen der KKassen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht veröffentlich zu werden brauchen. Zum Anderen die von Ihnen aufgezeigten "Außenbelastungen".
Was haben denn die unbezahlten und verpflichteten Ausgaben, die diese katastrophalen "Industrie-Rabattverträge" der KKassen bei den 'Anbietern' ausgelöst haben, mit dem bilanzierten Gewinn der Kassen zu tun?
Diese fiktive Zahl 3,5 Milliarden € ist doch, wie Sie im Einzelnen belegen fast, ausschließlich durch die Apotheken erarbeitet worden, nur ist die damit verbundene Mehrbelastung ( Rabattentzug , Personalzuwachs, Computeraufrüstung, Vertiefung des Warenlagers, Ausweitung des Lieferservices, maßlos nach wegelagerer Art abgegriffenen Regresse,etc) noch nie finanziell bewertet und angeglichen worden.
Im Gegenteil es wird weiter auch noch am Skontorad gedreht, auch da droht uns Unheil, und auch das wird wie üblich geschluckt und verdaut werden.
Dabei beziehe ich mich direkt auf Ihre Eingangsaussage, wir Apotheker hätten uns über die Jahre mit dem Enteignungssystem der sogenannten "Rabattverträge" engagiert. ( die für uns ja eben gar keine sind, aber im Gespräch mit den Patienten immer als Apothekengewinn verstanden werden, wie auch mit den Rezept Zuzahlungen )
Ich glaube nicht, dass Sie mit dieser Aussage die Meinung eines Großteils der Deutschen Apothekerschaft treffen.
Vergessen sollten wir nicht, dass in diesem Milliarden Poker es auch einen zu selten benannten Kapitalwert von ca. 25 Milliarden € bei den KKassen gibt.
Und wir, wir werden immer weiter von den KKassen 'sklavisiert' und sicher bald auch 'skelettiert'.
Die Kassen berufen sich natürlich immer auf das Sozialgesetzbuch 5.
Wer bestimmt dazu eigentlich die Kriterien?

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