Apothekenumfrage zur AMPreisV

Viele Fragen - schwierige Antworten

Süsel - 08.02.2017, 12:30 Uhr

Die beauftragte Unternehmensberatung wendet sich seit voriger Woche mit einer umfangreichen Fragensammlung an die Apotheken. (Foto:  jannoon028 – Fotolia.com)

Die beauftragte Unternehmensberatung wendet sich seit voriger Woche mit einer umfangreichen Fragensammlung an die Apotheken. (Foto:  jannoon028 – Fotolia.com)


Bedeutung des Versorgungsauftrags

Erstaunlich bleibt, welche Fragen nicht gestellt werden. Obwohl sich Apotheken immer mehr spezialisieren, sind der DAZ-Redaktion keine Fragen danach bekannt, ob und in welchem Umfang die Apotheken Heime oder Krankenhäuser versorgen, Versandhandel oder Großhandel betreiben, eher seltene Dienstleistungen anbieten oder Leistungen im Rahmen des Medikationsmanagements erbringen. Doch solche Spezialisierungen beeinflussen die Kostenstruktur der Apotheken und die Verteilung des Arbeitsaufkommens auf verschiedene Arbeitsbereiche. Außerdem wären diese Informationen wichtig, um die Arbeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrags von anderen Arbeiten zu trennen. 

Nur der Festzuschlag gemäß AMPreisV kann als Honorar für die Erfüllung des Versorgungsauftrags dienen, weil es keine andere Honorarposition gibt, die diesen Zweck erfüllen könnte. Wo soll das Geld sonst herkommen? Wenn für diverse Einzelleistungen gerade kostendeckende Honorare festgelegt werden, muss der nicht weiter zu differenzierende Rest des Versorgungsauftrags aus einer auskömmlichen Pauschale honoriert werden. Darum kann der Festzuschlag nicht nur technokratisch als Entgelt für den genau beschreibbaren Umgang mit Fertigarzneimitteln einschließlich Abgabe und Beratung interpretiert werden, sondern er muss auch politisch als Gegenleistung für die Erfüllung des ganzen unteilbaren Versorgungsauftrags gesehen werden. Das ist die Geschäftsgrundlage für den gesellschaftlichen Auftrag der Apotheken und zugleich der Grund für die derzeitigen Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Gröhe, die AMPreisV vor der Aushebelung durch ausländische Versender zu retten. Diese zentrale Bedeutung des Festzuschlags betrifft auch die Studie zur AMPreisV und die nun vorliegende Umfrage. Denn der Arbeitsauftrag bezieht sich zwar auf die ganze AMPreisV, aber der politische Anlass für die Studie war die Auseinandersetzung um eine angemessene Fortschreibung des Festzuschlags. An der Erfüllung dieser Aufgabe wird sich die Studie letztlich messen lassen müssen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Apothekerbranche formiert sich ... ABDA tagt im Führerbunker ...

von Christian Timme am 08.02.2017 um 19:19 Uhr

Der Auftraggeber dieser "Studie" hat sich einer neuen Herausforderung gestellt. Seine bereits gelegte Spur verspricht für die nahe Zukunft weitere "Surprises from Sigi". Bleibt der Nachfolgerin die undankbare Aufgabe eine Entscheidung zu fällen. - Ich bin des Lesens mächtig, nach dieser Lektüre, der akribischen Aufarbeitung von tmb sei Dank, wird einem schlagartig bewusst mit welchem IQ man hier konfrontiert wird. Auf der einen Seite die Vergabepraxis des BMWi und andererseits die Qualifikation des Auftragnehmers. Da fehlen einem nicht nur die Worte. Und dann noch die Frage aller Fragen, fängt wie immer mit A an und endet mit A. Das diese "Abwehrmaßnahmen" nicht durch die Standesvertretung erfolgen, gibt mehr als zu denken. Vielleicht sollten Mittel von "wartendesA" bereit gestellt werden damit derartige Situationen von Helfern anderer "Reaktionsklassen" erledigt werden können. Beim Militär nennt man das "Hinhaltender Angriff im Rückzug in einen sicheren Verfügungsraum". Sogenannter Veteranenangriff. Soll heißen: Locke den Feind ins Apothekerhaus und erledige dann den Rest. Schade um die neue Bleibe, aber ohne Verluste geht es eben nicht. Es gäbe natürlich auch noch andere Alternativen, aber allzu große Aktivitäten aus Berlin sollte man nicht erwarten. Akteure gibt es noch zur Genüge, es läuft doch, ohne ABDA ... und ...

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