- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Viele Fragen - schwierige...
Apothekenumfrage zur AMPreisV
Viele Fragen - schwierige Antworten
Im Frühjahr 2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie zur Weiterentwicklung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Auftrag gegeben. Welche Fragen gestellt werden, was sie über das dahinter stehende Studienkonzept verraten und welche Konsequenzen das für die Apotheken haben kann, wird in dieser Analyse untersucht.
Von der Fragensammlung existieren zwei Varianten, damit jede einzelne Apotheke nicht zu viele Fragen zu beantworten hat. So werden sich manche Apotheker wundern, was alles nicht gefragt wird. Beispielsweise erhalten einige Apotheken detaillierte Fragen zur Rezeptur und andere stattdessen mehr Fragen zur Warenbewirtschaftung und zur Verteilung der Arbeit auf verschiedene Berufsgruppen.
Klassische Rezepturen
Die zahlreichen Fragen zu klassischen Rezepturen orientieren sich an der Struktur der geltenden Taxierungsregeln. Es wird gefragt,
wie oft im Jahr 2016 unveränderte Stoffe abgegeben wurden,
wie viel Zeit jeweils durchschnittlich dafür benötigt wurde,
wie viel Zeit für die Herstellung von Standgefäßware aufgewendet wurde,
wie viele Individualrezepturen im Jahr 2016 hergestellt wurden und
welcher Anteil davon als Defektur hergestellt wurde.
Obwohl die AMPreisV keine abweichende Taxierung für Defekturen vorsieht, wird relativ ausführlich nach Defekturen gefragt. Vermutlich soll ermittelt werden, inwieweit Defekturen den Arbeitsaufwand vermindern. Dazu wird gefragt, wie viele Defekturarzneimittel 2016 durchschnittlich „in einem zusammenhängenden Arbeitspaket“ gefertigt wurden. Dies dürften viele Apotheker als Frage nach der Zahl der Defekturchargen interpretieren. Doch die Studienautoren meinen die Chargengröße, zumal später gefragt wird, wie viel Zeit durchschnittlich für die Herstellung der genannten Zahl von Defekturen gebraucht wird. Obwohl die Chargengröße von Defekturen gemäß Apothekenbetriebsordnung auf 100 begrenzt ist, akzeptiert die EDV leider auch die Eingabe größerer Zahlen. Für die Apotheken würde sich eine solche Fehlinterpretation nachteilig auswirken, weil viel zu hohe Chargengrößen und damit unrealistische Kosteneinsparungen unterstellt würden.
Weitere Fragen beschäftigen sich intensiv mit der Herstellung von Rezepturen. Es wird nach der Anzahl der Rezepturen verschiedener „Rezepturarten“ gefragt, gemeint sind Darreichungsformen. Dann wird nach der Bearbeitungszeit für die Herstellung einer Grundmenge gemäß AMPreisV für verschiedene Darreichungsformen sowie nach dem Zeitaufwand für diverse vor- und nachbereitende Schritte von der Plausibilitätsprüfung bis zur Dokumentation gefragt. Die Fragen laufen auf den ersten Blick auf eine Erhebung zum Rezepturaufwand hinaus, wie sie in diesem Umfang wohl noch nie stattgefunden hat. Da sich die Fragen jedoch auf die Herstellungen des Jahres 2016 beziehen, ist keine prospektive Erhebung mehr möglich, sodass die Zeiten nur geschätzt werden können. Dabei sollten die Apothekenteams beachten, dass nach Durchschnittswerten gefragt wird. Es geht also nicht darum, wie lange die einzelnen Schritte bei gutem Verlauf dauern, sondern problematische Fälle müssen anteilsmäßig in den Durchschnitt eingehen. Dabei ist auch an zusätzliche Recherchen und neue Herstellungsansätze zu denken. Als Antwortmöglichkeiten werden meist Fünf-Minuten-Spannweiten angegeben, ab 30 Minuten jedoch nur eine Kategorie „mehr als 30 Minuten“. Für die eigentliche Herstellung wäre bei den aufwändigen Darreichungsformen allerdings eine feinere Einteilung bei Zeiträumen oberhalb von 30 Minuten sinnvoller gewesen, zumal die kürzeren Zeitangaben dort überflüssig sind.
Außerdem wird gefragt nach
dem zeitlichen Mehraufwand für größere Herstellungsmengen,
dem Anteil solcher Fälle, jeweils für verschiedene Darreichungsformen,
der Nutzung von Software,
dem Anteil der Rezepturen mit nötiger Rücksprache,
dem Anteil der Rezepturen mit Mängeln bei der Freigabeprüfung und
der Verteilung der Rezepturarbeit auf die Berufsgruppen.
Die wohl schwierigste Frage zur Rezeptur ist, welche Aufwände in den vorherigen Fragen nicht angesprochen wurden, wie viel Zeit diese beanspruchen und wie viele Rezepturen davon betroffen sind. Dabei ist insbesondere an Hygienemaßnahmen, die Kalibrierung der Waagen, die Bereitstellung von Wasser für Rezepturzwecke, die Reinigung der Rezepturgeräte nach der Herstellung, die Wartung und Eichung der Rezepturgeräte sowie die Organisations-, Informations- und Dokumentationspflichten des Gefahrstoff- und Chemikalienrechts zu denken. Einige dieser Aufgaben lassen sich allerdings kaum einzelnen Rezepturen zuordnen, jedenfalls nicht so, dass ein Zeitaufwand pro Rezeptur errechnet werden kann.
1 Kommentar
Apothekerbranche formiert sich ... ABDA tagt im Führerbunker ...
von Christian Timme am 08.02.2017 um 19:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.