Apothekenumfrage zur AMPreisV

Viele Fragen - schwierige Antworten

Süsel - 08.02.2017, 12:30 Uhr

Die beauftragte Unternehmensberatung wendet sich seit voriger Woche mit einer umfangreichen Fragensammlung an die Apotheken. (Foto:  jannoon028 – Fotolia.com)

Die beauftragte Unternehmensberatung wendet sich seit voriger Woche mit einer umfangreichen Fragensammlung an die Apotheken. (Foto:  jannoon028 – Fotolia.com)


Warenbewirtschaftung

Weitere Fragen befassen sich mit der Warenwirtschaft. Damit meinen die Studienautoren nicht nur die diesbezüglichen Funktionen der Apotheken-EDV, wie es dem Sprachgebrauch der meisten Apotheker entsprechen dürfte, sondern den betriebswirtschaftlichen Sammelbegriff für alle warenbezogenen Tätigkeiten. Hier droht ein Missverständnis, das die Aussagekraft der Antworten gefährden kann. In der ersten Frage zur Warenwirtschaft soll die insgesamt für diesen Bereich aufgewendete Arbeitszeit auf „Lagerhaltung, inkl. der Ermittlung des Bestellbedarfs“, „Bestellung“, „Empfang der Lieferung und Prüfung der Lieferung“, „Vorbereitung der Bezahlung bzw. Bezahlung“, „Retourenmanagement“ und „Sonstige“ angegeben werden. In der zweiten Frage sollen die bislang nicht berücksichtigten Aufwände der Warenwirtschaft mit der Zahl der betroffenen Tage und der Dauer in Minuten pro Tag angegeben werden. Dies dürfte zur Verwirrung führen, ob solche Positionen bei der ersten Frage unter „Sonstige“ mitzuzählen sind. Noch mehr Verwirrung droht angesichts der apothekenfernen Modellierung. Bestellungen werden zumeist als Ergebnis der Abgabe von Produkten ausgelöst und erfolgen teilweise in Hintergrund in der EDV. Die „Ermittlung des Bestellbedarfs“ ist dabei nicht scharf von der „Bestellung“ zu trennen. Die Bearbeitung von Warenlieferungen ist typischerweise ein zusammenhängender Ablauf. Die „Lagerhaltung“ kann als Sammelbegriff für alle Aspekte der Lagerpflege verstanden werden. Gehören Ladenhüterkontrolle, Verfalldatenkontrolle und Inventurarbeiten dazu oder sollen dies eigenständige Positionen sein? Schließt das „Retourenmanagement“ die von Herstellern ausgelösten Rückrufe und die Rücksendung verfallener Ware ein oder nicht? Sollen die Abläufe bei Direktbestellungen gesondert erfasst werden?

Viele Zuordnungen wären besser zu treffen, wenn die Studienautoren die apothekentypische Nomenklatur anstatt betriebswirtschaftlicher Sammelbegriffe benutzt hätten. Doch für eine aussagekräftige Auswertung zur Verteilung der Arbeitszeit in Apotheken fehlt ohnehin die bedeutsame Frage, ob die Apotheke einen Kommissionierer nutzt. Wenn ein Kommissionierer eingesetzt wird, verschieben sich die Aufwände für verschiedene Teilaufgaben der Warenbewirtschaftung dramatisch. Sogar der Aufwand bei der Abgabe sollte sich ändern, weil die Lauferei zwischen Kunden und Regalen weitgehend entfällt. Das sind die wesentliche Gründe, einen Kommissionierer einzusetzen. Apotheken mit Kommissionierer werden daher den Durchschnitt der nötigen Arbeitskosten in der Warenbewirtschaftung senken. Doch dem stehen die hohen Anschaffungs- und die Betriebskosten des Kommissionierers gegenüber. Es ist zu befürchten, dass diese Kosten in der Studie gemeinsam mit den Kosten für ganz andere Teile der Apothekenausstattung zu einem Durchschnitt vermischt werden. So würden zwar alle Kosten irgendwo erfasst, aber die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge könnten so nicht abgebildet werden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Apothekerbranche formiert sich ... ABDA tagt im Führerbunker ...

von Christian Timme am 08.02.2017 um 19:19 Uhr

Der Auftraggeber dieser "Studie" hat sich einer neuen Herausforderung gestellt. Seine bereits gelegte Spur verspricht für die nahe Zukunft weitere "Surprises from Sigi". Bleibt der Nachfolgerin die undankbare Aufgabe eine Entscheidung zu fällen. - Ich bin des Lesens mächtig, nach dieser Lektüre, der akribischen Aufarbeitung von tmb sei Dank, wird einem schlagartig bewusst mit welchem IQ man hier konfrontiert wird. Auf der einen Seite die Vergabepraxis des BMWi und andererseits die Qualifikation des Auftragnehmers. Da fehlen einem nicht nur die Worte. Und dann noch die Frage aller Fragen, fängt wie immer mit A an und endet mit A. Das diese "Abwehrmaßnahmen" nicht durch die Standesvertretung erfolgen, gibt mehr als zu denken. Vielleicht sollten Mittel von "wartendesA" bereit gestellt werden damit derartige Situationen von Helfern anderer "Reaktionsklassen" erledigt werden können. Beim Militär nennt man das "Hinhaltender Angriff im Rückzug in einen sicheren Verfügungsraum". Sogenannter Veteranenangriff. Soll heißen: Locke den Feind ins Apothekerhaus und erledige dann den Rest. Schade um die neue Bleibe, aber ohne Verluste geht es eben nicht. Es gäbe natürlich auch noch andere Alternativen, aber allzu große Aktivitäten aus Berlin sollte man nicht erwarten. Akteure gibt es noch zur Genüge, es läuft doch, ohne ABDA ... und ...

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