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Beratungs-Quickie
Adjuvante Antihormontherapie bei Mammakarzinom
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung für eine Frau mittleren Alters, die das Antiestrogen Tamoxifen als adjuvante Therapie nach einer Brustkrebs-Operation erhält.
Formalien-Check
Die Kundin kommt einige Tage nach Rezeptausstellung in die Apotheke. Sie nimmt das Tamoxifen schon längere Zeit und besteht auf das Präparat der Firma Hexal. Alle anderen Hersteller vertrage sie nicht.
Verordnet sind 100 Stück Tamoxifen-ratio® 20 mg. Das Rezept ist eindeutig, jedoch unvollständig. Die Befreiung beziehungsweise das Gebührenfeld ist nicht eindeutig angekreuzt. Die Apotheke klärt mit der Kundin ab, ob eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Die Arztnummer (LANR) ist im Arztstempel enthalten und kann handschriftlich ergänzt werden. Die Betriebsstättennummer (BSNR) ist unten rechts in der Codierzeile der Verordnung aufgedruckt. Die Apotheke kann die BSNR telefonisch mit der Arztpraxis abgleichen und ergänzen. Der fehlende Status muss nicht nachgetragen werden.
Der Arzt hat den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen. Rabattverträge sind daher zu beachten. Der gewünschte Hersteller ist nicht rabattiert. Der Wirkstoff Tamoxifen gehört nicht zu den kritischen Arzneistoffen, persönliche Gründe der Patientin können jedoch zu pharmazeutischen Bedenken führen. Für die Abgabe des gewünschten Tamoxifenpräparates der Firma Hexal kann die Apotheke entweder „Wunschverordnung“ nach § 4 (4a) des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 des SGB V wählen oder „Pharmazeutische Bedenken“ geltend machen. Alternativ kann auch eine Verordnung über Tamoxifen 20 mg Hexal® mit Aut-idem-Kreuz beim Arzt angefordert werden. Im Fall der Wahl eines Wunscharzneimittels wird das Rezept mit der Sonder-PZN 2567024, dem Faktor 7 und 0,00 Euro bedruckt. Die Patientin erhält eine Kopie des Verordnungsblattes und einen Beleg über die geleistete Zahlung des Arzneimittelpreises. Sie reicht die Belege zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse ein. Im zweiten Fall sind neben dem Sonderkennzeichen 2567024 und dem Faktor 6 die pharmazeutischen Bedenken auf dem Rezept handschriftlich zu erläutern, wie im aktuellen Fall „Angst vor Unverträglichkeit, Gefahr der Non-Adhärenz“.
Die Kundin erhält die N3-Packung mit 100 Tabletten Tamoxifen in der Wirkstärke 20 mg des gewünschten Herstellers.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
1 Kommentar
Tamoxifen Test
von Joachim Sievers am 27.01.2017 um 11:19 Uhr
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