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Nach dem EuGH-Urteil
Versandapotheker wollen keine „hyperkreativen Lösungen“
Weder anachronistische Verbotspolitik noch hyperkreative Auswege
Für ihn liegt der Ball nun bei der Politik. „Es gibt zukunftsorientierte Optionen als Alternative zu einer anachronistischen und verbraucherfeindlichen Verbotspolitik“, sagte Buse gegenüber DAZ.online. Er wolle Situationen vermeiden, bei denen Marktteilnehmer die Grenzen mehr als ausreizen. „Es gab die Konstellation, wo eine bayerische Apotheke Waren im Zusammenspiel mit einer Apotheke aus Ungarn abgegeben hat“, erklärte er. Derartige „hyperkreative Lösungen“ würden am Ende nur die Gerichte beschäftigen: „Damit kann niemand zufrieden sein.“
Gleichzeitig erinnerte er an Prozesse um Rabatt-ähnliche Leistungen, die bis zur Verkündung des EuGH-Urteils geruht haben: Diese könnten dazu führen, dass die Arzneimittelpreisbindung auch in Deutschland bald fällt. „Es laufen ja eine Menge von Verfahren, bei denen es um Boni geht – da kann es sein, dass es schneller geht, als man denkt“, sagte Buse. „Diese Verfahren sind ja in der Regel erstinstanzlich entschieden, meistens wurde der Weg zum OLG gegangen. Es liegt ja auch beim OLG Düsseldorf ein ähnliches Verfahren – das wäre ja schon interessant zu schauen, wie das ausgeht.“
Als letzte Option bliebe deutschen Versandapothekern die „Auswanderung“. „Grundsätzlich ist das ja ein Gedanke, den sich jeder machen muss, wenn die Arzneimittelpreisverordnung nicht europarechtskonform ausgestaltet wird.“
2 Kommentare
Eigentlich alles nur absurder Blödsinn; aber: Hilft uns das?
von Wolfgang Müller am 28.11.2016 um 15:59 Uhr
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Unter jedem Dach ein Ach....
von Peter Lahr am 28.11.2016 um 15:55 Uhr
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