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Wegen Diskriminierung
Versandapotheker bereiten mögliche Auswanderung vor
Da das EuGH-Urteil zu Rx-Boni nur ausländischen Versandapotheken Rabatte erlaubt, erwägen deutsche Versender einen Standortwechsel. BVDVA-Chef Christian Buse hofft auf eine Freigabe der Boni auch in Deutschland – länger als ein halbes Jahr lasse sich die aktuelle Situation „nicht aushalten“.
Während ABDA, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Mehrzahl der Vor-Ort-Apotheker auf ein baldiges Rx-Versandverbot setzen, haben viele deutsche Versandapotheker andere Pläne. Denn das EuGH-Urteil erlaubt nur ausländischen Versendern wie DocMorris oder der Europa Apotheek, Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel zu gewähren – was für deutsche Anbieter verboten bleibt.
Während der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wie auch einige Bundespolitiker die Freigabe von Rx-Boni auch in Deutschland ins Spiel bringen, bereiten sich Versandapotheker offenbar auch auf einen Umzug vor. „Viele deutsche Versandapotheker sondieren bereits grenznahe Standorte in Holland und sprechen mit Maklern, um Immobilien zu erwerben“, erklärte BVDVA-Vorsitzender Christian Buse gegenüber der „WirtschaftsWoche“.
Versender hoffen auf Gesetzesänderung
Versandapotheken bliebe keine andere Wahl, erklärte er. „Unsere Kunden fragen bereits häufig nach den Boni“, betonte Buse – und fordert Gleichbehandlung. „Wir hoffen da auf den Gesetzgeber“, sagte Buse gegenüber dem Wirtschaftsmagazin. „Viel länger als ein halbes Jahr lässt sich die derzeitige Situation nicht aushalten.“
Die Versandapotheke Aponeo hat offenbar schon konkrete Schritte unternommen. „Es gibt Pläne, unseren Sitz nach Holland zu verlagern“, bestätigte der kaufmännische Leiter Hartmut Deiwick gegenüber der „WirtschaftsWoche“. „In den grenznahen Regionen Hollands haben wir bereits einige Lagerhallen, in denen wir unsere Logistik unterbringen könnten, ins Visier genommen.“ Für die Angestellten hätte dieser Schritt deutliche Auswirkungen, wie Deiwick betont – denn „ein Großteil unserer 80 Mitarbeiter müsste dann umziehen.“
Anders als zuvor gegenüber DAZ.online erklärt, erwägt Deiwick nun offenbar keine rechtliche Schritte gegen die „Inländer-Diskriminierung“ mehr. „Natürlich könnten wir auch gegen das EuGH-Urteil klagen“, erklärte Deiwick nun. „Aber das ist zu zeitaufwändig und würde zwei bis drei Jahre dauern.“ Hinzu käme das finanzielle Risiko, das laut Deiwick auch andere Versandapotheker von diesem Schritt abhält.
Wettbewerb ist gut für Apotheken vor Ort
Gegen die Forderungen nach einem Rx-Versandverbot setzt sich der BVDVA naturgemäß vehement ein. Vor-Ort-Apotheker hätten bereits genug Einnahmemöglichkeiten, zitiert die Wirtschaftswoche Buse: Sie erhielten zusätzliche Entgelte für den Notdienst, die Anfertigung von Rezepturen und die Ausgabe von BtM-Arzneimitteln.
Auch in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Arzneimittelversand: Vorteile für alle“ stieß der BVDVA ins selbe Horn, denn auch Vor-Ort-Apotheker würden vom EuGH-Urteil profitieren. „Apotheken erhalten mit einer freieren Preisgestaltung Anreize, sich in Regionen niederzulassen, in denen sie aufgrund geringer Konkurrenz bessere Margen erzielen können“, argumentiert der Verband. „So wirkt sich Wettbewerb – der in fast allen Branchen zugelassen ist – positiv auf die Apotheken vor Ort aus.“ Außerdem schaffe der 2013 eingeführte Nacht- und Notdienstfonds vielerorts einen „fairen Ausgleich“.
5 Kommentare
Moderne Welten
von Karl Friedrich Müller am 24.11.2016 um 11:10 Uhr
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von Christian Timme am 25.11.2016 um 5:16 Uhr
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