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Nach dem EuGH-Urteil
Versandapotheker wollen keine „hyperkreativen Lösungen“
Er fordert zukunftsorientierte Alternativen zu einer verbraucherfeindlichen Verbotspolitik – und das Ende der Inländerdiskriminierung bei Rx-Boni: BVDVA-Chef Christian Buse sieht den Ball in der Politik. Gleichzeitig erinnert er an die laufenden Gerichtsverfahren, bei denen es um Rabatte geht. „Da kann es sein, dass es schneller geht, als man denkt“, erklärt er gegenüber DAZ.online.
Anders als die meisten Vor-Ort-Apotheker werden
Versandapotheker das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durchaus als
Chance sehen: Mit der Entscheidung, europäischen Versandapotheken Rabatte für
rezeptpflichtige Arzneimittel zu erlauben, entstand in Deutschland eine von praktisch
allen Seiten als unfair kritisierte Wettbewerbssituation. Das von Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU) bislang favorisierte Rx-Versandverbot wäre eine Lösung im
Sinne der ABDA, doch beim Koalitionspartner SPD, den Grünen und auch in den
eigenen Reihen gibt es erhebliche Widerstände.
Die Alternative wäre die Aufhebung beziehungsweise Lockerung der festen Arzneimittelpreisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel auch für deutsche Apotheken. Daher setzt der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) derzeit möglichst viele Hebel in Bewegung, um die vom EuGH geschaffene „Inländerdiskriminierung“ zu beseitigen. „Es ist ja eine sehr eindeutige Lage – ich darf aktuell hier etwas nicht tun, was in dem gleichen Marktbereich ein anderer tun kann“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Christian Buse gegenüber DAZ.online, der auch Inhaber der Versandapotheke mycare.de ist. „Das geht alles eine Weile gut, aber zum Schluss schaden wir dem Standort hier“, kommentierte er die Freigabe von Rx-Boni für ausländische Versandapotheken. „Ich halte es nicht für sehr sinnvoll, das auszusitzen oder zu ignorieren.“
Keine Legitimation für feste Preise
Ohnehin hält er die Einführung von Rabatten für
unumgänglich, seit der EuGH sein Urteil gesprochen hat. „Er hat ja grundsätzlich
gesagt, dass es keine Legitimation für die Arzneimittelfestpreisverordnung in
dieser Form gibt“, erklärte Buse. Die ABDA und Bundesregierung hatte vor
Gericht vorgetragen, die festen Preise seien für die Gesundheitsversorgung in
der Fläche in Deutschland unerlässlich – doch ohne Erfolg. Die Richter in
Luxemburg vermissten Belege für diese Annahme. „Mir konnte auch niemand sagen,
was die Legitimation ist, wenn es die Sicherstellung der flächendeckenden
Versorgung nun höchstrichterlich entschieden ja gerade nicht ist“, sagte der
Versandapotheker.
2 Kommentare
Eigentlich alles nur absurder Blödsinn; aber: Hilft uns das?
von Wolfgang Müller am 28.11.2016 um 15:59 Uhr
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Unter jedem Dach ein Ach....
von Peter Lahr am 28.11.2016 um 15:55 Uhr
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