Rx-Versandhandel

Schicksalstage für die Apotheker

Berlin - 08.11.2016, 06:00 Uhr

Wegweisende Entscheidungen: Am Ende dieser Woche wissen wir mehr über die Zukunft des deutschen Apothekenmarktes. (Foto: dpa)

Wegweisende Entscheidungen: Am Ende dieser Woche wissen wir mehr über die Zukunft des deutschen Apothekenmarktes. (Foto: dpa)


In dieser Woche stehen für die Apotheker mehrere wegweisende Gespräche und Entscheidungen an. Im Bundestag sind sowohl die geplante Honorarerhöhung als auch das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung Thema. Im Bundesgesundheitsministerium gibt es ein Spitzengespräch zum Thema Versandhandel und der Bundesrat beginnt seine Beratungen über das Rx-Versandhandelsverbot.

Es kommt nicht oft vor, dass das Thema „Apotheke“ eines der wichtigsten und bestimmenden Themen in der Gesundheitspolitik ist. Derzeit ist das aber so. Dabei beschäftigen sich seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung nicht nur Gesundheitspolitiker mit der Zukunft des Apothekenmarktes. Denn es geht um mehr als das geplante Rx-Versandhandelsverbot. Mit der Entscheidung des EuGH stellen sich auch viele grundsätzliche Fragen, etwa zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, zum Eingriff eines EU-Gerichtes in die Versorgungsgestaltung eines EU-Mitgliedstaates oder zur allgemeinen Bedeutung von Preisbindungen und Festpreisen.

Auch wenn die Meinungen zum weiteren Prozedere sehr weit auseinandergehen, sind sich alle Bundestagsabgeordneten einig: Der Gesetzgeber muss handeln. Denn passiert nichts, werden sich deutsche Versandapotheken schnell benachteiligt fühlen und die Preisbindung schnell von Gerichten überprüfen lassen. Und: Viel Zeit bleibt den Politikern bei dieser Entscheidung nicht. Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) ist zu weit fortgeschritten, um den Versandhandel noch mit aufzunehmen. Außerdem steht das Gesetz wegen seiner Regelungen im Pharma-Bereich seit Monaten in der Kritik und somit auf wackeligen Beinen. Benötigt wird also ein eigenes, neues Gesetz. Und bis dieses in Kraft tritt, vergehen mehrere Monate. Klar ist: Je näher wir der Bundestagswahl im Herbst 2017 kommen, desto unwahrscheinlicher wird ein gesetzgeberischer Eingriff.

Und: Beschließt der Bundestag ein Rx-Versandhandelsverbot, könnte sich ein sogenanntes EU-Notifizierungsverfahren anschließen. Dieses wird nötig, wenn ein EU-Mitgliedstaat ein nationales Gesetz beschließt, das den EU-Binnenmarkt beeinflusst. Weil ausländische Versandapotheken betroffen sind, wäre dies wohl der Fall. Leitet Deutschland ein solches Notifizierungsverfahren ein, darf das Versandverbot zunächst drei Monate lang nicht in Kraft treten – bis es von der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten auf seine Legalität hin überprüft wird. Sehen die anderen Länder oder die Kommission beispielsweise einen Eingriff in den freien Warenverkehr, kann sich das Verfahren hinauszögern.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Retten Sie Ihre Apotheke.

von Christian Timme am 08.11.2016 um 9:21 Uhr

In dieser Woche noch oder Sie hängen selbst am Karabinerhaken und der wird sich lösen. Alle weiteren Budgets erübrigen sich dann.

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Kinners, lasst den Kopf nicht hängen!!

von Christiane Patzelt am 07.11.2016 um 13:31 Uhr

Noch ein kleiner Nachschlag zu dem unbeschreiblichen Herrn Beise....Wirtschaftsökonom, der uns in der FAZ oder SZ auseinandernahm...
http://www.mem-wirtschaftsethik.de/blog/blog-einzelseite/article/der-unbedarf/

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