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In dieser Woche stehen für die Apotheker mehrere wegweisende Gespräche und Entscheidungen an. Im Bundestag sind sowohl die geplante Honorarerhöhung als auch das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung Thema. Im Bundesgesundheitsministerium gibt es ein Spitzengespräch zum Thema Versandhandel und der Bundesrat beginnt seine Beratungen über das Rx-Versandhandelsverbot.
Es kommt nicht oft vor, dass das Thema „Apotheke“ eines der wichtigsten und bestimmenden Themen in der Gesundheitspolitik ist. Derzeit ist das aber so. Dabei beschäftigen sich seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung nicht nur Gesundheitspolitiker mit der Zukunft des Apothekenmarktes. Denn es geht um mehr als das geplante Rx-Versandhandelsverbot. Mit der Entscheidung des EuGH stellen sich auch viele grundsätzliche Fragen, etwa zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, zum Eingriff eines EU-Gerichtes in die Versorgungsgestaltung eines EU-Mitgliedstaates oder zur allgemeinen Bedeutung von Preisbindungen und Festpreisen.
Auch wenn die Meinungen zum weiteren Prozedere sehr weit auseinandergehen, sind sich alle Bundestagsabgeordneten einig: Der Gesetzgeber muss handeln. Denn passiert nichts, werden sich deutsche Versandapotheken schnell benachteiligt fühlen und die Preisbindung schnell von Gerichten überprüfen lassen. Und: Viel Zeit bleibt den Politikern bei dieser Entscheidung nicht. Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) ist zu weit fortgeschritten, um den Versandhandel noch mit aufzunehmen. Außerdem steht das Gesetz wegen seiner Regelungen im Pharma-Bereich seit Monaten in der Kritik und somit auf wackeligen Beinen. Benötigt wird also ein eigenes, neues Gesetz. Und bis dieses in Kraft tritt, vergehen mehrere Monate. Klar ist: Je näher wir der Bundestagswahl im Herbst 2017 kommen, desto unwahrscheinlicher wird ein gesetzgeberischer Eingriff.
Und: Beschließt der Bundestag ein Rx-Versandhandelsverbot, könnte sich ein sogenanntes EU-Notifizierungsverfahren anschließen. Dieses wird nötig, wenn ein EU-Mitgliedstaat ein nationales Gesetz beschließt, das den EU-Binnenmarkt beeinflusst. Weil ausländische Versandapotheken betroffen sind, wäre dies wohl der Fall. Leitet Deutschland ein solches Notifizierungsverfahren ein, darf das Versandverbot zunächst drei Monate lang nicht in Kraft treten – bis es von der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten auf seine Legalität hin überprüft wird. Sehen die anderen Länder oder die Kommission beispielsweise einen Eingriff in den freien Warenverkehr, kann sich das Verfahren hinauszögern.
2 Kommentare
Retten Sie Ihre Apotheke.
von Christian Timme am 08.11.2016 um 9:21 Uhr
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Kinners, lasst den Kopf nicht hängen!!
von Christiane Patzelt am 07.11.2016 um 13:31 Uhr
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