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gesetzliche Unfallversicherung
BG-Rezepte beliefern – so geht's
Dauerverordnungen und Preise
Für Krankenkost, Diätpräparate und Hilfsmittel sind Dauerverordnungen möglich. Eine Dauerverordnung ist eine Verordnung, die den Patienten für die Dauer von mindestens drei Monaten mit dem verordneten Mittel versorgt.
Die Gesamtmenge muss auf Basis der Angaben von Arzt oder Patient berechnet werden. Die Abgabe erfolgt in Teilmengen. Diese müssen so bemessen sein, dass keine große Lagerhaltung beim Patienten notwendig ist. Jede Lieferung wird auf der Rezeptvorderseite vermerkt. Abgerechnet wird, wenn die letzte Teilmenge abgeben ist, oder monatlich – dann muss eine Rezeptkopie eingereicht werden.
Preisberechnung
Für die Preisberechnung ist der Tag der Abgabe maßgeblich. Für Arzneimittel, die auch zulasten der GKV abgegeben werden können, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Preisberechnung. Für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und apothekenübliche Waren finden sich detaillierte Angaben in § 5 und § 6 des Arzneiliefervertrags. Auch Notdienst- und BtM-Gebühr werden wie üblich berechnet.
Wie funktioniert die Eingabe?
BG und Unfallkassen haben keine IK-Nummer, über die man den Kostenträger in der Software suchen kann. Die Rezeptscannersoftware erkennt BG-Rezepte und schlägt den Kostenträger entsprechend vor. Die manuelle Eingabe unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. (Die folgenden Informationen basieren auf von den Herstellern zur Verfügung gestellten Informationen.)
2 Kommentare
zuzahlung schmerzmittel
von Harald Burghardt am 05.12.2016 um 12:06 Uhr
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AW: zuzahlung schmerzmittel
von Sven Larisch am 21.06.2018 um 13:19 Uhr
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