gesetzliche Unfallversicherung

BG-Rezepte beliefern – so geht's

Stuttgart - 04.08.2016, 11:30 Uhr

Bei Arbeitsunfällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Aber wie geht man mit den Rezepten in der Apotheke um? (Foto: zerbor / Fotolia)

Bei Arbeitsunfällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Aber wie geht man mit den Rezepten in der Apotheke um? (Foto: zerbor / Fotolia)


Dauerverordnungen und Preise

Für Krankenkost, Diätpräparate und Hilfsmittel sind Dauerverordnungen möglich. Eine Dauerverordnung ist eine Verordnung, die den Patienten für die Dauer von mindestens drei Monaten mit dem verordneten Mittel versorgt.

Die Gesamtmenge muss auf Basis der Angaben von Arzt oder Patient berechnet werden. Die Abgabe erfolgt in Teilmengen. Diese müssen so bemessen sein, dass keine große Lagerhaltung beim Patienten notwendig ist. Jede Lieferung wird auf der Rezeptvorderseite vermerkt. Abgerechnet wird, wenn die letzte Teilmenge abgeben ist, oder monatlich – dann muss eine Rezeptkopie eingereicht werden. 

Preisberechnung

Für die Preisberechnung ist der Tag der Abgabe maßgeblich. Für Arzneimittel, die auch zulasten der GKV abgegeben werden können, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Preisberechnung. Für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel und apothekenübliche Waren finden sich detaillierte Angaben in § 5 und § 6 des Arzneiliefervertrags. Auch Notdienst- und BtM-Gebühr werden wie üblich berechnet.

Wie funktioniert die Eingabe?

BG und Unfallkassen haben keine IK-Nummer, über die man den Kostenträger in der Software suchen kann. Die Rezeptscannersoftware erkennt BG-Rezepte und schlägt den Kostenträger entsprechend vor. Die manuelle Eingabe unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. (Die folgenden Informationen basieren auf von den Herstellern zur Verfügung gestellten Informationen.)



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

zuzahlung schmerzmittel

von Harald Burghardt am 05.12.2016 um 12:06 Uhr

mußte anfang des jahres schon mal eine zuzahlung für mein bg rezept leisten, war das rechtens. mfg.harald burghardt

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: zuzahlung schmerzmittel

von Sven Larisch am 21.06.2018 um 13:19 Uhr

Vermutlich lag das verordnete Schmerzmittel über einem sogenannten Festbetrag. Der Festbetrag ist der maximale Betrag den die gesetzlichen Krankenversicherungen und die BGs (wirtschaftliche Abgabe) bezahlen. z.B. Novalgin hat eine Zuzahlung. die günstigeren Generika wie Ratipharm,m Hexal etc. aber nicht.
Sollte es zu Ihrem Medikament keine Alternative geben und die KK hat einen Betrag fixiert, muss die Differenz vom Patienten getragen werden.

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