Wirtschaft

Zusatzaufwand verrechnen!

Ein Gastkommentar

Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, Essen, war langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein,
uwe.huesgen@web.de

Bereits im Jahre 2013 wurde in einer Modellrechnung (s. „Aufwand honorieren!“; DAZ 2013, Nr. 8) von mir nachgewiesen, dass den Apotheken im Zuge der Abgabe von rabattbegünstigten Arzneimitteln in 2011 zusätzliche Personalkosten von etwa 1,13 Euro (netto!) je Packung entstanden sind. Die durch die Rabattverträge ausgelösten Mehrbelastungen jenseits der Personalkosten sind bei der Modellrechnung damals vollständig außen vor geblieben! Zudem wurden diese Berechnungen in einer Zeit angestellt, in der Lieferengpässe in den Apotheken so gut wie noch nicht präsent waren. Allein aufgrund der Tariferhöhungen und allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre dürfte dieser Betrag heute deutlich höher ausfallen – von den mit den Lieferengpässen verbundenen Mehrbelastungen einmal ganz abgesehen.

Seit je gilt in der Sozialen Marktwirtschaft, dass diejenigen Marktpartner, die Erlöse zugunsten eines Dritten unter erhöhten eigenen Aufwendungen einziehen, an diesen Geschäften regelmäßig mit einer Provision beteiligt werden. Gedacht wurde 2013 dabei an eine Absenkung des Kassenabschlags (von derzeit 1,77 Euro [brutto!]), um die zusätzlich anfallenden Personalkosten, die in den Apotheken bei der Abgabe von rabattbegünstigten Arzneimitteln anfallen, zumindest ein wenig auszugleichen. Ob der uneingeschränkte Wegfall des Kassenabschlags als Ausgleich für die in den Apotheken entstehenden Mehrkosten aktuell ausreichen würde, darf bezweifelt werden. Bei vertraglich mit den pharmazeutischen Unternehmen vereinbarten Rabatten der Krankenkassen in Höhe von aktuell mehr als 4,5 Mrd. Euro jährlich wäre ein solches „Kompensationsgeschäft“ ein fairer Ausgleich für die apothekerliche Mehrleistung / Mehrbelastung. Auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten, so die Schlussfolgerung schon 2013, wäre eine solche Regelung – heute mehr denn je – zu begrüßen, wären doch kleinere Krankenkassen, die im Zuge von Ausschreibungen nicht über entsprechend hohe Umsatzvolumen verfügen und folglich auch nicht vergleichbare Stückrabatte mit den Herstellern aushandeln können, im Gegensatz zu den größeren Kassen nicht mehr ganz so schlecht gestellt.

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