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Pandemie Spezial
Hydroxychloroquin ohne Beschränkung
BfArM hebt Sonderregeln zur Verordnung wieder auf
Im April informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant nur noch in bestimmten Indikationen und unter Angabe dieser verordnet werden sollen. Das galt sowohl für Rezepte zulasten der GKV als auch für Privatverordnungen und für Hydroxychloroquin für den Eigengebrauch nach Vorlage eines Arztausweises. Das BfArM wollte dadurch einen verstärkten ambulanten Off-Label-Gebrauch von Hydroxychloroquin verhindern. Der Grund: Zu Beginn der Corona-Pandemie kam die Hoffnung auf, dass Hydroxychloroquin vielleicht bei COVID-19-Erkrankungen helfen könnte.
Die Nachfrage stieg enorm. Das BfArM fürchtete, dass auf Hydroxychloroquin angewiesene Patienten sodann ihr Arzneimittel in den zugelassenen Indikationen nicht mehr bekommen könnten. Auch Apotheker sollten darauf achten, dass Hydroxychloroquin nur in den Indikationen
- rheumatoide Arthritis
- juvenile idiopathische Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes sowie zur
- Malariaprophylaxe und -therapie
verordnet wird. Zudem wurde eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt. Seither gab es viel Wirbel um den Wirkstoff, nach aktueller Datenlage scheint Hydroxychloroquin bei Corona-Erkrankungen nicht zu helfen.
Nun hat sich offenbar auch der „Run“ auf das Malariamittel beruhigt. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert, dass das BfArM seine im April bekannt gegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln aufgehoben hat. Nach Überprüfung aller dem BfArM vorliegenden Informationen komme das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Versorgungslage stabilisiert hat. Nach Einschätzung des BfArM ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist. |
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