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Die Seite 3
Vorsichtig optimistisch
Auch wenn die neoliberalen Anhänger eines „freien“ Gesundheitsmarktes noch so sehr betonen, dass das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geplante Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel verfassungs- wie europarechtlich unzulässig wäre – es gibt für die Verfechter unserer bewährten Versorgung mit Apotheken vor Ort durchaus Grund für vorsichtigen Optimismus.
So sagte der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis gegenüber DAZ.online, dass es die europäische Gesetzgebung ausdrücklich vorsehe, dass jeder EU-Staat den Online-Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel verbieten kann (s. auch S. 13 dieser DAZ). Er stützt damit das Argument der Rx-Versandverbotsbefürworter, dass auch in Deutschland möglich sein muss, was in drei Viertel der EU-Mitgliedstaaten unbestritten gilt.
Auch dass sich immer mehr Kammern, Verbände und andere Organisationen der anderen Freien (Heil-)Berufe – wie zuletzt im Saarland – hinter die Apotheker stellen, stimmt positiv. Zum einen, weil diese Berufsgruppen offenbar erkannt haben, dass es in dieser Auseinandersetzung nicht um „Pfründe“ oder „Monopole“ geht, sondern ganz grundsätzlich um die Institution der Freien Berufe – die eine Institution des Verbraucherschutzes ist, wie man nicht oft genug betonen kann. Zum anderen ist diese Unterstützung so wertvoll, weil es einfach mehr Ärzte und Rechtsanwälte gibt als Apotheker (und unter den Politikern insbesondere die Juristen eine nicht ganz kleine Gruppe darstellen …).
Optimistisch stimmt auch, dass das immer wieder angeführte Notifizierungsverfahren offenbar kein unüberwindbares Hindernis darstellt. Es kann zwar gut sein, dass es das Inkrafttreten des Gesetzes über die Bundestagswahl hinaus verzögert – aber wenn der politische Wille da ist, kann das Gesetz schon während der „Stillhaltefrist“ beschlossen werden. Nach Beendigung der Notifizierung (die den Mitgliedstaat übrigens nicht zu Änderungen eines Gesetzes zwingt, sondern anderen EU-Mitgliedern nur die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumt) muss dann nur noch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen (s. S. 14 dieser DAZ).
Natürlich kann das Vorhaben immer noch am Widerstand des Koalitionspartners SPD scheitern; auch wenn immer mehr sozialdemokratische Landespolitiker, denen offenbar die Versorgung der Bevölkerung in ihrem Wahlkreis am Herzen liegt, eine Zustimmung fordern. Und der Bundesgesundheitsminister steht unbeirrbar zu seinem Plan. Mitten im Landtagswahlkampf in seinem Heimatland NRW betont er im Interview mit der „Apotheken Umschau“, bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln solle es eben nicht um die preiswerteste Beschaffung gehen – deswegen sei das Rx-Versandverbot „auch für Deutschland der beste Weg“.
Wenn sich ein erfahrener Politiker wie Hermann Gröhe in der auflagenstärksten Zeitschrift Deutschlands so äußert, dann ist das der wichtigste Grund für die optimistische Einschätzung, dass ein Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland noch nie so wahrscheinlich war wie heute.
Benjamin Wessinger
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