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Wirtschaft
Rohertrags-Monitor Dezember 2011
Beginnend mit dem Berichtsmonat August 2011 (siehe AZ Nr. 47/11) werden die relevanten (Entwicklungs-)Zahlen – auf der Grundlage der von Insight Health* zur Verfügung gestellten Daten – im Zeitablauf monatlich für die beiden vorangegangenen Jahre und die bisherigen Monate des aktuellen Jahres im Rohertrags-Monitor fortgeschrieben.
Dabei sind für die Honorierung der apothekerlichen Leistung, respektive für den Rohertrag der Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln zulasten der GKV, relevant:
- Zahl der abgegebenen Rx-FAM-Packungen,
- Apothekeneinkaufswert (Umsatz zu Einstandspreisen) der Rx-FAM,
- Kassenabschlag (nach § 130 SGB V),
- Mehrwertsteuersatz.
Damit die Entwicklung im Zeitverlauf möglichst gut nachverfolgt werden kann, wird als Basis für alle verwendeten Kennziffern, so nicht ausdrücklich anders beschrieben, der entsprechende (Monats-)Durchschnitt des Jahres 2004 mit 100% angesetzt.
Mehrwertsteuer-Satz. Im Jahre 2004 wurden Rx-FAM mit einem MwSt.-Satz von 16% belegt. Dieser Satz wurde zum 1. Januar 2007 auf 19% angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von 18,75%.
Kassenabschlag (gemäß § 130 SGB V). Der Kassenabschlag ist seit 2004 mehrfach geändert worden (vgl. "Der Rohertrags-Monitor" in DAZ 2011, Nr. 45, S. 75 – 78, Tabelle 3). Die Änderungen erfolgten zum einen aufgrund von – gerichtlich angefochtenen, und bis heute nicht abschließend beschiedenen – Schiedsstellenentscheidungen (für 2009, folgend 2010), ansonsten durch den Gesetzgeber. Der Kassenabschlag ist den Apotheken für 2009 mit 1,75 Euro, für die ersten vier Monate 2010 mit 2,30 Euro, und für die restlichen acht Monate des Jahres 2010 mit 1,75 Euro je Rx-FAM-Packung in Rechnung gestellt, und entsprechend in den Apotheken-Bilanzen verbucht worden. Für das Jahr 2011 beträgt der Kassenabschlag gemäß Gesetzgebung (AMNOG) 2,05 Euro, und auch in 2012 wird sich an der Höhe nichts ändern.
Entwicklung der Zahl der GKV-Rx-FAM-Packungen, Dezember 2011. Der Dezember ist traditionell einer der absatzstärksten Monate des Jahres. So liegt die Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen im Berichtsmonat (mit knapp 51,6 Mio.) um 5,2% über dem Monatsdurchschnitt des Berichtsjahres, um knapp 0,2% (oder fast 80.000 Packungen) über dem Wert des Vormonats November und um knapp 0,4% (oder um gut 185.000 Packungen) über dem Wert von Dezember 2010. Folglich ist auch der (Packungs-bezogene) Rohertragsanteil aus Beratung und Abgabe von Rx-FAM – vor Kassenabschlag – im Dezember 2011 gegenüber dem Vorjahresmonat um fast 0,4% angestiegen. Nach Abzug des Kassenabschlags (von 2,05 Euro je Rx-FAM-Packung in 2011) ist dieser Packungs-bezogene Rohertragsanteil gegenüber dem Dezember 2010 allerdings um 3,5% gefallen; einem erhöhten Aufwand im Rahmen der Beratung und Abgabe von Rx-FAM zulasten der GKV stehen im Berichtsmonat also deutlich geringere Roherträge gegenüber.
Übers Gesamtjahr betrachtet, ist die Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen gegenüber dem Vorjahr um etwas mehr als 0,6% (oder knapp 3,6 Mio. Packungen) gestiegen. Sicher Auswirkungen der demografischen Entwicklung und der gesundheitspolitischen Maxime "ambulant vor stationär".
Auf der Basis des Monatsdurchschnitts 2004 (2004 = 100) ist im Durchschnitt über alle zwölf Monate des Berichtsjahres ein Zuwachs bei der Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM von rund 11,7% zu verzeichnen (vgl. Abb. 1). Dies ist – natürlich – auch mit einem entsprechend höheren (Beratungs-)Aufwand (betriebswirtschaftlich betrachtet: Kostenanstieg) in den Apotheken verbunden, ohne dass der Packungs-bezogene Festzuschlag in diesem Zeitraum, also seit 2004 (!), auch nur ein-mal angepasst worden wäre.
Entwicklung des Apotheken-Einkaufswertes bei GKV-Rx-FAM, Dezember 2011. Trotz einer im Dezember 2011 gegenüber dem Vormonat leicht gestiegenen Zahl an zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen (von fast 80.000 Stück) ist das Volumen des Apotheken-Einkaufswertes für diese Packungen im selben Zeitraum um 0,9% zurückgegangen. Mit Blick auf den Zuwachs bei den abgegebenen Packungen (von knapp 0,2%) wurden im Dezember also (wieder) vermehrt günstigere (kleinere, preiswertere) Rx-FAM verordnet als im Vormonat. Dazu passt die Meldung des Branchenverbandes Pro Generika, dass rund 64 Prozent aller auf Kassenrezept abgegebenen Arzneimittel Generika waren.
Das Apotheken-Einkaufsvolumen hat im Gesamtjahr 2011 gegenüber 2010 um knapp 1,2% (oder um fast 230 Mio. Euro) zugelegt, und damit – trotz gesetzlich festgelegter Absenkung des Abgabepreises der pharmazeutischen Unternehmen (ApU) zulasten von Großhandel und Apotheken um 0,85% – in immer noch stärkerem Umfang als die Zahl der im selben Zeitraum zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen (0,6% bzw. knapp 3,6 Mio. Packungen). Der durchschnittliche Einkaufswert einer zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packung ist also trotz der feststellbar anteiligen Zunahme von Generika-Verordnungen im Jahresdurchschnitt weiter gestiegen.
Während bei der Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen im Berichtsjahr gegenüber dem Basisjahr 2004 ein Zuwachs von 11,7% konstatiert werden kann, ist das Einkaufsvolumen im selben Zeitraum (trotz gesetzlicher Absenkung des ApU in 2011 um 0,85%) annähernd doppelt so schnell, nämlich um 21,6%, angestiegen (s. Abb. 2). Dabei haben die Herstellerrabatte (gemäß § 130a Abs. 1 – 3b und 8 SGB V) nicht Eingang in diese Berechnung gefunden, da die entsprechenden Daten nicht verfügbar sind.
*Insight Health ist ein führender Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt mit einem breiten Portfolio datenbasierter Services zur Markt- und Versorgungsforschung. Der Erfolg von Insight Health liegt in der Bereitstellung individueller Lösungen für die pharmazeutische Industrie, Krankenversicherungen, Ärztevereinigungen, wissenschaftliche Institute, Behörden, Politik und weitere Entscheider im Gesundheitsmarkt. Weitere Informationen über Insight Health finden Sie unter www.insight-health.de. |
Entwicklung des Apotheken-Rohertrages und der Apotheken-Handelsspanne aus zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM, Dezember 2011. Der Rückgang des Apotheken-Einkaufsvolumens für zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM im Dezember 2011 gegenüber dem Vormonat (von 0,9%) ist dafür verantwortlich, dass der absolute Rohertrag im Berichtsmonat gegenüber November 2011, trotz eines Zuwachses von fast 80.000 Packungen, mehr oder weniger unverändert geblieben ist.
Aufgrund des geringeren Einkaufsvolumens – und eines damit verbundenen geringeren GKV-Rx-FAM-Umsatzvolumens – verbesserte sich die Betriebshandelsspanne in % des Bruttoumsatzes (nach AMPreisV) von 15,08% im November um 0,11 Prozentpunkte auf aktuell 15,19%. Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, dass im Dezember 2011 im Vergleich zum Vorjahresmonat, trotz einer Zunahme der Zahl der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM-Packungen (von knapp 0,4%) und des zugehörigen Einkaufsvolumens (von fast 0,7%), der aus diesen Beratungs- und Abgabevorgängen gesetzlich zugestandene, absolute Rohertrag der Apotheken um mehr als 2,9% (oder mehr als 11,4 Mio. Euro) zurückgegangen ist. Folglich liegt auch die Betriebshandelsspanne mit 15,19% des Bruttoumsatzes um fast 0,5 Prozentpunkte unter dem Vergleichswert des Vorjahresmonats (mit 15,65%)!
Bezogen auf Gesamtjahr 2011 hat sich der absolute Rohertragsverlust gegenüber dem Vorjahr, trotz einer Zunahme der zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM von knapp 3,6 Mio. Packungen, auf 27,6 Mio. Euro (oder um mehr als 0,6%) summiert; Folge des gesetzlich erhöhten Kassenabschlags auf 2,05 Euro je Rx-FAM-Packung. Und damit fiel auch die Handelsspanne (nach AMPreisV) im Berichtsjahr auf ein Allzeit-Tief von 15,19% des Bruttoumsatzes, gegenüber immerhin noch 15,42% in 2010 (s. Abb. 3). Im ersten Jahr der Umstellung, 2004, lag sie noch bei 17,91%.
Fazit: In den Apotheken wird der Aufwand (an Beratungsintensität, -umfang und -kosten) – nicht zuletzt aufgrund leicht steigender Packungszahlen und der vermehrten Verpflichtung zur Abgabe von rabattbegünstigten Rx-FAM zulasten der GKV – größer. Der Rohertrag in Prozenten des Bruttoumsatzes (mehr noch, selbst der absolute Rohertrag) nimmt immer weiter ab. Verantwortung für diese unsägliche Entwicklung trägt der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber mit seiner andauernden "Inaktivität". Dabei wäre die Politik gemäß § 78 Abs. 2 AMG an sich längst gefordert, den Festzuschlag (von 8,10 Euro) endlich entsprechend anzupassen, zu erhöhen.
Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, Unternehmensberater, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., Essen, E-Mail: uwe.huesgen@web.de
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